Recht & SteuerUmwelt

Für das „Chlorhuhn“ ist der Weg nach Europa frei

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisiert, dass die EU-Kommission an US-amerikanischen Produktionsmethoden festhält.

Kurz vor Weihnachten hat die EU-Kommission den Prozess, in Europa künftig die Behandlung von Geflügel-Schlachtkörpern mit Essigsäure zu erlauben, eingeläutet. Bisher ist nur die Reinigung mit Trinkwasser erlaubt. Die Reinigung von Rindfleisch-Schlachtkörpern mit Milchsäure ist in der EU bereits seit 2013 erlaubt.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert den Schritt. „Beide Maßnahmen sind eindeutig Vorleistungen seitens der EU, um das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP, Anm.) voranzutreiben.“, heißt es aus dem Verein. Denn in den USA sei die künstliche Milchsäurebehandlung zur Dekontamination von Rindfleisch-Schlachtkörpern bereits gängige Praxis. Essigsäure ist in den USA eines von vier Mitteln, die zur Dekontamination von Geflügel-Schlachtkörpern genutzt werden.

Den Grund, den die EU-Kommission damit angibt, Bakterien wie Campylobacter beseitigen zu wollen, sieht AbL-Bundesvorsitzende Gertraud Gafus als „vorgeschoben“. „Mit diesem Vorhaben werden vor allem die Möglichkeiten der US-Schlachtindustrie verbessert, mehr Fleisch in die EU exportieren zu können. Dadurch sollen schlicht unterschiedliche Standards in der Lebensmittelerzeugung angeglichen werden.“, so Gafus weiter. In der EU sei es vollkommen ausreichend, Geflügel- und Rindfleisch bei Bedarf mit Trinkwasser zu reinigen, wenn vorab in der Kette ordnungsgemäß und auf qualitativ hohem Niveau gearbeitet werde.

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