Freisprüche: Richter lobte Tierrechtsaktivisten
Die rechtskräftigen Freisprüche durch das Oberlandesgericht Naumburg ist ein Grundsatzurteil, das weitreichende Folgen haben könnte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat vergangene Woche in dritter Instanz die Freisprüche gegen Aktivisten von “Animal Rights Watch” (ARIWA) bestätigt. Im Sommer 2013 waren die Tierrechtler nachts in einen Schweinezuchtbetrieb in Sandbeiendorf in Sachsen-Anhalt eingedrungen, um Filmaufnahmen zu machen. Das Gericht sah in der Urteilsbegründung zwar Hausfriedensbruch, dieser sei aber durch “rechtfertigenden Notstand” (§ 34 StGB) zu werten, wie das OLG mitteilte. Das rechtskräftige Urteil könnte weitreichende Folgen haben, weil sich Anwälte künftig darauf berufen könnten.
Richter lobte Tierrechtler
Der Vorsitzende Richter sprach bei der Urteilsverkündung vermeintliche Tierwohl-Mängel in dem Tierhaltungsbetrieb an. Der Vorsitzende Richter dankte den Aktivisten für “das mutige Handeln”. Er rechtfertigte die Freisprüche auch damit, dass sie sich zumal “voll zur Tat bekannten und somit das Risiko einer Strafverfolgung in Kauf genommen haben.”. Der Hausfriedensbruch der drei Aktivisten sei die Ultima Ratio gewesen, weil sonst niemand eingeschritten sei, wusste der Richter.
Kritik an Behörden
Die zuständige Veterinärbehörde habe zuvor bei Kontrollen die Zustände in der Anlage nicht beanstandet, so die Tierschutzorganisation Albert Schweitzer Stiftung, die das Urteil in einer Pressemitteilung begrüßte. Der Richter wandte sich bei der Urteilsverkündung ebenfalls gegen die Behörden: “Hier ist bewusst vertuscht worden.” Denn die Kastenstände für die Zuchtsauen in der Anlage seien seit Jahren zu klein, “und nicht plötzlich eingelaufen”. Auch die Spaltenböden seien nicht über Nacht entstanden, so der Vorsitzende Richter.
DBV wertet Urteil als Skandal
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, hält das Urteil für einen Skandal: „Das Urteil ist eine Bankrotterklärung. Der Schutz der Persönlichkeit, des Eigentums, der Sicherheit der Tierbestände und der Bauernfamilien wird missachtet.” Es sei ein Trugschluss, dass es bei diesem illegalen Eindringen in Ställe um den Tierschutz gehe, so Rukwied. Umso wichtiger sei es, dass die neue Bundesregierung dieses Thema gesetzgeberisch aufnehme.
Strafrecht Sache der Behörden
Der Bauernpräsident kritisiert, dass Strafrecht nicht dem medialen Verwertungsinteresse einzelner Gruppen untergeordnet werden dürfe. Die Kontrolle der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen obliege den zuständigen staatlichen Behörden und nicht der Selbstjustiz interessierter Gruppen. „Bei einem hinreichenden Verdacht können jederzeit und zeitnah die zuständigen Behörden informiert werden. Erfolgt dies nicht, muss davon ausgegangen werden, dass es nicht um Tierschutz, sondern um die mediale Verwertung geht“, so Rukwied.