Fleischkennzeichnung: Das muss ab 1. April auf Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege
Die verpflichtende Kennzeichnung, die für Rindfleisch schon vor 15 Jahren eingeführt wurde, gilt ab 1. April auch für vier weitere Fleischsorten.
Für Fleischproduzenten ist der 1. April ein Stichtag. Denn was seit dem Jahr 2000 schon bei Rindfleisch üblich ist, gilt dann auch für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch – eine lückenlose Kennzeichnung.
Rechtliche Grundlage für die Änderung ist die EU-Verordnung Nr. 1337/2013, die im Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist und nun umgesetzt wird. Im Rahmen dieser Kennzeichnungspflicht müssen die Orte von Aufzucht und Schlachtung künftig angegeben werden. Einen Unterschied zum Rindfleisch gibt es aber noch: Der Ort der Geburt muss, im Gegensatz zu Rind und Kalb, bei diesen vier Fleischsorten nirgends aufscheinen.
Finden alle drei Stufen, also Geburt, Mast und Schlachtung, in ein und demselben Land statt, darf dies, genauso wie beim Rind, zusammengefasst werden. Der Begriff lautet dann „Ursprungsland“. Beim Rind spricht man von „Herkunftsland“. Die Regelung gilt für verpacktes, frisches, gekühltes und tiefgekühltes Fleisch sowie für Hackfleisch.
ZDG fordert Ausweitung der Kennzeichnungspflicht
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) fordert währenddessen, dass eine verpflichtende Herkunftsangabe auch für Fleischzubereitungen- und erzeugnisse sowie für das Großverbrauchersegment umgesetzt wird. „Dem Verbraucher soll ein größtmögliches Maß an Transparenz geboten werden“, begründet ZDG-Geschäftsführer Dr. Thomas Janning, diesen Vorstoß der Branche.
Dem von Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Alexander Bonde (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagenen Modell, auch die Haltungsform auf Geflügelfleisch zu kennzeichnen, steht der ZDG allerdings kritisch gegenüber. Die von Bonde formulierten Kriterien seien willkürlich gewählt und entbehrten einer gesetzlichen und wissenschaftlichen Grundlage, kritisiert Janning. „Aus Sicht der Wirtschaft ist es nicht akzeptabel, dass die heute geltenden, rechtlich abgesicherten Haltungsformen, die aufgrund einer umfassenden wissenschaftlichen Beurteilung entwickelt wurden, durch eine diskreditierende Kennzeichnung ins Abseits geführt werden sollen.“, zeigt sich der der ZDG-Geschäftsführer empört.