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Ferkelkastration: Tierärzte lehnen aktuellen Kabinettsbeschluss ab

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Landwirte die Ferkelkastration mit Isoflurannarkose selbst durchführen können. Die Bundestierärztekammer übt heftige Kritik.

Nur noch bis Ende des Jahres ist die betäubungslose Ferkelkastration erlaubt. Damit Landwirte weiterhin den Eingriff selbst durchführen können, hat das Bundeskabinett vergangene Woche die sogenannte Ferkelbetäubungsfachkundeverordnung (FerkBetSachkV) beschlossen. Diese ermöglicht Landwirten, bei der Kastration die Vollnarkose mit Isofluran selbst durchzuführen. Die Bundestierärztekammer lehnt die Möglichkeit ab.

Tierärzte stellen durch selbständige Ferkelkastration Tierschutz in Frage

Die Bundestierärztekammer (BTK) sieht die Staatszielbestimmung “Tierschutz” aus dem Jahr 2002 gefährdet. “Politiker, Tierschützer und viele Tierhalter waren davon überzeugt, dass nunmehr in der Rechtsetzung und Rechtsprechung das Wohl der Tiere bei Abwägung der unterschiedlichen Interessen keine untergeordnete Rolle mehr spielen würde”, erinnert BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann. Er fährt fort: „Was nutzt eine Staatszielbestimmung, wenn sich Rechtsetzungsorgane nicht daran halten?“

BTK-Präsident: “Chirurgischer Eingriff nicht notwendig”

Tiedemann beruft sich auf die “zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen”. Diese belegten, dass unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Tiere vor vermeidbaren Schmerzen eine operative Entfernung der Hoden nicht mehr vertretbar sei. Das mit dem Eingriff verfolgte Ziel, den Ebergeruch im Fleisch sicher zu vermeiden, könne auch mit anderen Methoden erreicht werden. Es gebe keinen vernünftigen Grund, an der chirurgischen Kastration festzuhalten.

Zulassung setzt Ausbildung oder Erfahrung voraus

Die Verordnung soll in der zweiten Hälfte diese Jahres in Kraft treten, bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages. Voraussetzung für die Zulassung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Ebenfalls notwendig ist eine Fachausbildung, ein einschlägiges Studium oder berufliche Erfahrung mit Ferkeln. Die Praxisphase muss unter Anleitung eines Tierarztes absolviert werden.

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