Ferkelkastration: Hoffnung für Sauenhalter?
Der Bundesrat hatte die Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration abgelehnt. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD gibt den Sauenhaltern jetzt Hoffnung.
Im September hat der Bundesrat gegen eine Fristverschiebung bei der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt. Jetzt gibt es allerdings Hoffnung für Schweinehalter. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben beschlossen, zeitnah eine Fraktionsinitiative auf den Weg zu bringen. Das Ziel ist, noch in diesem Jahr die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern.
Ohne Fristverlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration Wettbewerbsnachteile
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) begrüßt, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt haben, die Übergangsfrist zu verlängern. Die Ferkelproduktion solle in Deutschland auch künftig möglich bleiben, heißt es aus dem Ministerium. Das Problem sei, dass ohne eine Fristverlängerung deutsche Sauenhalter Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Wettbewerbern ausgesetzt seien. In Dänemark etwa ist die betäubungslose Kastration erlaubt.
Sachkundenachweis nötig
Das BMEL betont, dass weder den Sauenhaltern noch den Verbrauchern gedient ist, wenn die Betriebe den Tierschutz nicht umsetzen können. Gerade kleine Betriebe können das Geforderte nicht leisten. Das würde noch zusätzlich zu einer Beschleunigung des Strukturwandels führen. Die Schweineproduktion könnte auch ins Ausland abwandern. Andere Staaten garantieren allerdings nicht die hohen Standards im deutschen Tierschutzgesetz. Das befürwortet zwar die Betäubung durch Betriebe in der Landwirtschaft, kündigte aber an, dass Landwirte einen Sachkundenachweis beantragen müssen.