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Ferkelkastration: Bundesrat winkt Isofluranverordnung durch

Der Bundesrat hat den Weg für die Narkose bei der Ferkelkastration ohne Tierarzt frei gemacht. Die Verordnung wurde mit strengen Anforderungen angenommen.

Bis zuletzt war nicht einzuschätzen, ob der Bundesrat der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) oder Isofluranverordnung zustimmt. In der Sitzung vergangene Woche hat er dafür gestimmt, dass Landwirte künftig ohne Tierarzt die Ferkelkastration durchführen dürfen. Wie die Interessenvertretung der Schweinehalter Deutschlands (ISN) mitteilt, wurde der Entwurf mit einigen Änderungen angenommen.

Strenge Anforderungen an Landwirte

Demnach wurde der Tierärztevorbehalt für die Narkotisierung aufgehoben. Landwirte dürfen künftig die Narkose mit dem Gas Isofluran selbst durchführen. Dazu sei unter anderem ein zwölfstündiger Lehrgang mit anschließender mündlicher und schriftlicher Prüfung notwendig, so die ISN. In regelmäßigen Abständen muss eine Fortbildung erfolgen. Die Narkosefähigkeit der Tiere ist vorab zu prüfen. Auch werden verschiedene Anforderungen an die Geräte und an die Dokumentation gestellt.

 ISN begrüßt Lösung für Ferkelkastration

Die ISN sieht in der Entscheidung eine Möglichkeit, um möglichst vielen Schweinehaltern eine Lösung für die betäubungslose Kastration ab 2021 auf ihren Betrieben zu ermöglichen. Jede Alternative sei wichtig. Die Meinungen über die richtige Alternative zur betäubungslosen Kastration gehen weit auseinander. Am Ende müsse jeder Schweinehalter individuell und gemeinsam mit seinen Marktpartnern die beste Alternative für seinen Betrieb auswählen, so die Interessengemeinschaft der Schweinehalter.

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