Recht & Steuer

Existenzielle Sorgen wegen Mindestlohn

Der Mindestlohn bereitet landwirtschaftlichen Betrieben Kummer – zuviel Bürokratie. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat nun eine Erklärung mit Forderungen zur Abschwächung des Gesetzes verabschiedet.

In dem einstimmig verabschiedeten Papier fordert das DBV-Präsidium, die Aufzeichnungspflichten für kurzfristig Beschäftigte wie Saisonarbeitskräfte ersatzlos zu streichen. Denn in den Sonderkulturbetrieben, die Obst, Gemüse, Wein oder auch etwa Hopfen anbauen, werden rund 310.000 Saisonarbeitskräfte, vor allem aus osteuropäischen Staaten, beschäftigt. Und das nur zur Ernte, also in der Zeit der Arbeitsspitzen. Jede zusätzliche bürokratische Belastung sei in dieser Zeit zu vermeiden, fordert das Präsidium. Zumindest müsse man die Aufzeichnungspflichten so vereinfachen, dass eine Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden ausreicht. „Die Umsetzung des Mindestlohns und die damit verbundenen Dokumentationspflichten erdrücken unsere Sonderkulturbetriebe.“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Mindestlohn für Familienangehörige
Der Bauernverband hebt ebenfalls hervor, dass die Arbeitsorganisation auf landwirtschaftlichen Betrieben auch durch mitarbeitende Familienangehörige geprägt werde. Vielfach handle es sich dabei um Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolger, die mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet seien. Der Verband fordert deshalb auch für mitarbeitende Familienmitglieder diese nicht auch noch der bürokratischen Überregulierung zu unterwerfen, da sich die bisherige Praxis bewährt hat. Das DBV-Präsidium erklärt der Bundesregierung auch, dass die Arbeit in der Landwirtschaft witterungsabhängig sei und das Ernten von verderblichen Lebensmitteln umfasst. Insofern müsse man im Arbeitsgesetz für die Landwirtschaft zusätzliche Ausnahmeregelungen einführen.

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