Recht & Steuer

EU will Verkauf von organischen Düngemittel erlauben

Die Europäische Kommission forciert die Kreiselaufwirtschaft.

Nach dem geltenden Düngemittelgesetz ist vor allem der freie Verkauf von konventionellen Düngemitteln auf dem EU-Binnenmarkt erlaubt. Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den CO2-Ausstoß bei der Herstellung zu senken will die Kommission nun auch den EU-weiten Verkauf von organischen und abfallbasierten Düngemitteln gestatten. Auch die Marktchancen für Unternehmen, die sich mit Recycling beschäftigen, sollen dadurch erhöht werden. Der Zugang zu Klärschlamm, Abfallresten und Gülle soll kartellrechtlich erleichtert werden. Auch Dünger aus Tiermehl, also Abfall aus Schlachthöfen, ist phosphorhaltig und als Dünger verwendbar. Um die Gefahr auszuschließen, Krankheiten auf den Acker zu bringen, hat das Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung (IFF) in Magdeburg eine Methode entwickelt, Tiermehl so zu verbrennen, dass der Phosphor ausgesondert wird.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, sieht in dem Vorhaben auch Chancen für die Landwirtschaft. Nur ein sehr kleiner Teil der in großer Menge vorhandenen Ressourcen aus Bioabfällen werde in wertvolle Düngeprodukte umgewandelt, so Katainen. „Unsere Landwirte verwenden Düngemittel, die aus importierten Ressourcen oder aus energieintensiven Verfahren stammen, obwohl unsere Industrie diese Bioabfälle als wiederverwertete Nährstoffe aufwerten könnte.“, so der Vizepräsident weiter. Diese Verordnung werde uns dabei helfen, Probleme in Chancen für Landwirte und Unternehmen zu verwandeln.

Strengere Grenzwerte
Die Verordnung, die vergangene Woche vorgestellt wurde, enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen.

Rund 30 Prozent der bisher in die EU importierten Phosphate sollen durch organische Düngemittel ersetzt werden. Mit der Verordnung werden auch strenge Grenzwerte für Kadmium in Phosphatdüngern eingeführt. Diese werden von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren) gesenkt, was eine Verringerung der Risiken für Gesundheit und Umwelt bewirken soll.

Der Entwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, ist die Verordnung unmittelbar anwendbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.

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