EU will Durchschnittssteuersatz für deutsche Landwirte kippen
Die EU-Kommission sieht den Durchschnittssteuersatz als Verstoß gegen EU-Recht und setzte Deutschland eine Frist.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft haben in Deutschland die Möglichkeit, auf Erzeugnisse und Dienstleistungen die Umsatzsteuer und die Vorsteuer pauschal festzusetzen. Durch den Durchschnittssteuersatz ergibt sich für viele Landwirte letztendlich keine abzuführende Umsatzsteuer. Im Gegenzug können Betriebe, die das Recht anwenden, keine Vorsteuer abziehen. Jedoch bekommen gewerbliche Abnehmer land- und forstwirtschaftlicher Produkte den Vorsteuerabzug. Deshalb kann die Regelung mit Agrarsubventionen des Staates gleichgesetzt werden. Sinn ist aber, kleineren Betrieben einen hohen administrativen Aufwand zu ersparen.
EU sieht Verstoß gegen europäisches Recht
Die Mitgliedstaaten haben zwar die Möglichkeit, den Durchschnittssteuersatz für kleine landwirtschaftliche Betriebe zu gewähren, die EU sieht in der Regelung aber ein steuerliches “Schlupfloch” für große landwirtschaftliche Betriebe. Diese hätten laut EU-Kommission keine Schwierigkeiten mit der Administration. In einem Schreiben fordert die Kommission Deutschland dazu auf, die Sonderregelung nicht mehr pauschal auf alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe anzuwenden. Das sei gemäß den EU-Vorschriften nicht erlaubt und führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Schaffe Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, könne die Kommission in dieser Sache eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.
Große Auswirkungen auf Landwirtschaft
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) überrascht die Reaktion der EU-Kommission nicht, sieht aber große Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe. Die ISN weist darauf hin, dass der Bundesrechnungshof das Bundesfinanzministerium bereits 2015 für die allgemeine Anwendung der Vorsteuer-Pauschalierung gerügt hat.
Es sei zu befürchten, dass sich die Landwirte demnächst wohl oder übel von diesem Steuervorteil verabschieden werden müssen, so die ISN. Die Interessengemeinschaft will sich aber bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die Pauschalierung nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.