EU-Verordnung: Neue Öko-Richtlinien beschlossen
Die EU-Mitgliedstaaten haben der neuen Öko-Verordnung zugestimmt. Nun müssen die Rahmenbedingungen noch ausgestaltet werden.
Nach vier Jahren andauernden Verhandlungen haben im Mai die EU-Mitgliedstaaten der Revision des europäischen Bio-Rechts zugestimmt. Seit vergangener Woche ist sie für jedermann einsehbar. Die neue EU-Verordnung gilt ab 21. Juli 2021. Ziel der Überarbeitung ist vor allem die Vereinfachung für Erzeuger und Verarbeiter am europäischen Biomarkt, gerade was Vermarktung und Kontrolle betrifft. So ist es zum Beispiel eine Gruppenzertifizierung möglich. Für kleine Betriebe ist künftig zulässig, sich zu einer Gruppe zusammenzuschließen. Die Kosten für die Zertifizierung und Kontrollen verringern sich dadurch. Des Weiteren darf das EU-Bio-Logo auch bei Veranstaltungen als Werbemittel genutzt werden. Bisher war das nicht erlaubt.
Drittländer im Blick
Zugute kommen den EU-Bio-Erzeugern und -verarbeitern auch die strengere Kontrolle von Importen aus Drittländern. Die derzeit weltweit 64 Produktionsstandards werden für den Import den europäischen Normen angepasst. Dadurch wird es für Kontrolleure einfacher, Verstöße zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
EU-Verordnung sieht bessere Vernetzung vor
Eine Neuerung ist auch der bessere Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten. Öko-Erzeuger sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Ware über Plattformen EU-weit öffentlich anzubieten. Das dient auch dazu, dass die Länder und die Kommission einen besseren Überblick über die Verfügbarkeit von pflanzlichen und tierischen Bio-Erzeugnissen haben.
Prozessorientierte Kontrolle bleibt
Die jährliche prozessorientierte Kontrolle, die jedem Betrieb zusteht, bleibt. Wenn bei der Kontrolle in den vergangenen Jahren keine Verstöße festgestellt worden sind, können Betriebe das Kontrollintervall auf 24 Monate ausweiten. Nur wenn die Kommission einen “Risikobetrieb” erkennt, kann ihm diese Ausweitung untersagt werden.
Sorge um Pestizid-Abdrift und Ställe
Einigen konnte man sich nicht bei Pestizidrückständen in Bio-Produkten durch angrenzende konventionell bewirtschafteten Flächen. Grenzwerte sind auch in der neuen Fassung der Öko-Verordnung nicht festgehalten. Die Verordnung stellt rechtliche Rahmenbedingungen dar, die in den kommenden Jahren praxisorientiert umgesetzt werden müssen. “Entscheidend ist, dass die Regeln für Pestizid-Kontaminationen aus der konventionellen Landwirtschaft derart gestaltet werden, dass für Bio-Unternehmer keine Schäden entstehen”, kommentiert der Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, die Verordnung.
Der BÖWL vermisst auch konkrete Angaben zu Stallgrößen und Ausläufen. “Diese müssen so schnell wie möglich festgeschrieben werden, damit Bio-Unternehmen Investitionen planen können”, so der Verband. Dafür könne in weiten Bereichen auf die bewährten Regeln des bestehenden Bio-Rechtes zurückgegriffen werden. Dort, wo Weiterentwicklungsbedarf besteht, müsse er ins neue Bio-Recht einfließen, beispielsweise bei der Bio-Geflügelhaltung.
Die neue Öko-Verordnung kann auf der Internetseite der Europäischen Kommission in verschiedenen Dateiformaten und Sprachen eingesehen werden.