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EU-Parlament billigt Bodenüberwachung: Welche Pflichten haben Landwirte?

Nach der Annahme des Gesetzes zur EU-weiten Bodenüberwachung stellt sich die Frage: Was kommt auf Land- und Forstwirte zu?
  • EU-Parlament nimmt Bodenüberwachungsgesetz an
  • Kritik an EU-weiter Bodenüberwachung
  • Das sagt das EU-Parlament dazu

Das EU-Parlament hat für das neue Gesetz zur Überwachung der Bodenqualität gestimmt. Ziel ist, den Zustand der Böden in den Mitgliedstaaten systematisch zu erfassen und zu bewerten. Damit reagiert die EU auf zunehmende Probleme durch Erosion, Versiegelung, Schadstoffbelastung und den Verlust organischer Substanz. Das Gesetz verpflichtet die Mitgliedstaaten, einheitliche Daten über Bodenqualität, -struktur und -nutzung zu erheben und regelmäßig an eine zentrale EU-Datenbank zu übermitteln.

Bis 2050 sollen sich alle Böden innerhalb der Europäischen Union in gutem Zustand befinden. Die EU-Kommission betont, dass das Gesetz zunächst auf Datenerhebung und Monitoring zielt, nicht auf Sanktionen. Langfristig könnte die Verordnung jedoch die Grundlage für weitergehende Bodenschutzmaßnahmen bilden.

Kritik an Bodenüberwachung

Landwirtschaftliche Verbände, wie zuletzt der Bayerische Bauernverband (BBV), sprechen sich allerdings gegen die Pflicht zur EU-weiten Bodenüberwachung aus. Sie befürchten mehr Bürokratie und Belastung für die landwirtschaftlichen Betriebe, wie BBV-Präsident Günther Felßner kurz nach der Annahme durch das EU-Parlament erklärte: „Das Gesetz schießt am Ziel vorbei. Der Schutz gesunder Böden ist auch unser Anliegen – aber mit noch mehr Dokumentationspflichten und praxisfremden Bewertungskriterien wird er nicht erreicht.“

Laut EU-Parlament keine neuen Verpflichtungen für Betriebe

Das EU-Parlament versucht, Kritiker zu beruhigen. Die Richtlinie sehe für Landbesitzer, Landbewirtschafter sowie Forstwirte keine neuen Verpflichtungen vor, heißt es auf der Internetseite des Parlaments. Stattdessen seien die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Betriebe bei der Verbesserung der Bodengesundheit und -resilienz zu unterstützen, etwa durch Beratung, Schulungen sowie die Förderung von Forschung und Innovationen. 

Mit der Abstimmung im Europäischen Parlament und der Annahme im EU-Rat ist die Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz endgültig angenommen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.

Foto: pavlobaliukh – stock.adobe.com (Symbolbild)

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