EU legt Augenmerk auf Kleinbetriebe
Der Agrarausschuss im Europäischen Parlament will sich in Zukunft auf landwirtschaftliche Kleinbetriebe konzentrieren und diese mehr unterstützen. Diesen Weg haben die EU-Parlamentarier vorige Woche mit der mehrheitlichen Annahme des „Initiativberichtes des Parlaments zur Zukunft von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben“ vereinbart.
In dem Papier wird zum Beispiel gefordert, dass mit Blick auf das Ende der Haushaltsperiode 2020, den spezifischen Bedürfnissen familiengeführter Betriebe Rechnung zu tragen sei. In diesem Zusammenhang wird auch eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt, der zufolge beispielsweise Beihilfeanträge gleich für mehrere Jahre im Voraus eingereicht werden können.
Ebenfalls sollen die Fördermöglichkeiten in der ländlichen Entwicklung mehr ausgeschöpft werden.
„Landwirtschaftliche Kleinbetriebe sind in vielen Mitgliedstaaten unverzichtbar, da sie zur Erhaltung der ländlichen Gebiete sowie der biologischen Vielfalt in Europa beitragen“, so Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.
Mit dem Strukturwandel geht das Parlament inhaltlich einher. Vorruhestandsregelungen würden als wirksames Mittel erachtet werden, wie es aus Straßburg heißt. Die Hauptziele seien aber die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und ein Eindämmen der Landflucht. Dabei denken die europäischen Agrarier auch an den Konsumenten und die Vermarktungsmöglichkeiten für kleine Betriebe. So sollen unter anderem die Infrastruktur in den ländlichen Räumen sowie Vermarktungsmöglichkeiten wie Wochenmärkte verbessert und gefördert werden.
„Die kleinen Betriebe in der EU verdienen ein besonderes Augenmerk. Mit einem Zuschlag bei den Direktzahlungen wurde bei der Agrarreform ein Schritt in die richtige Richtung getan“, ist sich Deß der Richtigkeit des EU-Weges sicher.