EU-Greening: Einen Gang zurück
Die Greening-Vorschriften, welche die Europäische Union den landwirtschaftlichen Betrieben auferlegen möchte (wir berichteten), wurden jetzt aufgeweicht. In einer Stellungnahme bezog sich das EU-Parlament auf über 8.000 Änderungsanträge der Parlamentarier. Weitgehend wird zwar am Kurs von Agrarkommissar Dacian Ciolos festgehalten, gleichzeitig aber für mehr Spielräume für die Betriebe plädiert.
Unter anderem sollen Vorrangflächen auf 3 Prozent der förderfähigen Fläche von Betrieben, die mehr als 10 Hektar bewirtschaften, festgelegt werden. Der momentane Stand des Unions-Hin-und-Her ist auch der, dass erst ab 2016 Landwirte 5 Prozent der Fläche abstellen müssten. Kleinere Betriebe lässt aufatmen, dass diese nicht dazu verdonnert werden sollen, ihren Grund als Brachland bereitzustellen. Prinzipiell soll nämlich jede Fläche bewirtschaftbar sein, solange dabei auf Mineraldünger und Pflanzenschutz verzichtet wird. Ob große Betriebe ohne und somit wirtschaftlich arbeiten können, sei aber dahingestellt.
gruuna zeigt in einer Tabelle die wichtigsten aktuellen Beschlüsse zu den Direktzahlungen.