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Erntehelfer: Begrenzte Einreise verlängert

Die Bundesregierung hat die Einreise für Erntehelfer verlängert. Die Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus gelten weiterhin.

Die Bundesregierung hat die Einreise ausländischer Erntehelfer verlängert – nachwievor begrenzt und unter strengen Auflagen. Das teilen das Bundesinnenministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Die bestehende Regelung wird vorerst bis zum 15. Juni verlängert.

Genaue Vorschriften für Betriebe und Erntehelfer

Anfang April hatten sich die beiden Ministerien auf die Einreise von jeweils 40.000 Saisonarbeitern in den Monaten April und Mai geeinigt. In Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut wurden strenge Infektionsschutzauflagen erarbeitet. Diese umfassen unter anderem einen Gesundheitscheck am Flughafen nach der Landung und die Übermittlung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt. Eine 14-tägige Quarantäne nach Ankunft ist genauso Pflicht wie strikte Abstands- und Hygienevorschriften in den Betrieben. Auch auf eine geringere Belegung der Unterkünfte und das Arbeiten in möglichst kleinen, gleichbleibenden Gruppen müssen die Betriebe achten.

Kontingent noch nicht ausgeschöpft

Die Auflagen für den Gesundheits-, Arbeits- und Infektionsschutz bleiben bestehen, ebenso das Kontingent von insgesamt 80.000 Arbeitskräften. Dieses ist aktuell nicht ausgeschöpft: Eingereist sind bisher rund 33.000 Saisonarbeitskräfte. Mitte Juni will die Bundesregierung die Situation neu bewerten und über das weitere Vorgehen beraten. 

Foto: obs/Hengstenberg (Symbolbild)

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