NeuesteRecht & Steuer

Erbrecht: Brandenburg führt Höfeordnung ein

Brandenburg führt als erstes ostdeutsches Bundesland die Höfeordnung ein. Durch den Sonderfall im Erbrecht sollen Familienbetriebe erhalten werden.

Brandenburg hat im Juni als erstes ostdeutsches Bundesland die sogenannte Höfeordnung eingeführt. Historisch war dieser Punkt im Erbrecht nur den Bundesländern der ehemaligen britischen Besatzungszone vorbehalten.

Besonderes Erbrecht soll Höfe erhalten

Mit der Höfeordnung soll verhindert werden, dass landwirtschaftliche Betriebe im Erbfall aufgeteilt werden müssen. In der Vergangenheit führte die Vererbung eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht selten zu einer Zerschlagung des Betriebes. Eine nachhaltige Bewirtschaftung war nicht mehr möglich und der Hof musste aufgegeben und verkauft werden.

Weichenden Erben ist der Ertragswert auszubezahlen

Die Brandenburger Höfeordnung verfolgt nun das Ziel, die Leistungsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe durch den geschlossenen Erhalt des Betriebs in der angestammten Familie zu sichern. Soweit die Höfeordnung Anwendung findet, ermöglicht sie einen geschlossenen Übergang des landwirtschaftlichen Familienbetriebs auf nur einen Erben. Im Gegenzug sind die sogenannten weichenden Erben auf einer vom BGB abweichenden und einer Hoferbe privilegierten Grundlage abzufinden. Ausbezahlt muss nicht der Verkehrswert, sondern der betriebswirtschaftliche Ertragswert werden.

Regionalität wird erhalten

„Mit der Einführung der Höfeordnung geht Brandenburg einen wichtigen Schritt zum Erhalt landwirtschaftlicher Familienbetriebe”, so Rechtsanwalt Benedikt Krüger von ETL Agrar & Forst. Auf diese Weise werde nachhaltig die Vielfältigkeit der regionalen Agrarbetriebe gesichert.

ETL Agrar & Forst ist ein Verbund von Steuerberatern, Agrarrechtsexperten und Agrarberatern, die sich auf die Rundumbetreuung von Land- und Forstwirten spezialisiert haben.

Ein Gedanke zu „Erbrecht: Brandenburg führt Höfeordnung ein

  • Vielen Dank für den informativen Beitrag. Die Regelung einzuführen, ist aus meiner (Laien-)Sicht nachvollziehbar. Gibt es Fälle, in denen dennoch ein Anwalt Erbrecht -technische Angelegenheiten mitbegleiten sollte oder ist das hinfällig, weil die Höfeordnung nicht anfechtbar ist?

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner