Entschädigung für Geflügelhalter
Der Europäische Bauernverband fordert Entschädigungen für von der Vogelgrippe betroffene Betriebe.
Der Europäische Bauernverband Copa-Cogeca fordert eine „zeitnahe Lösung“ für von der Vogelgrippe betroffene Geflügelbetriebe. „Die Geflügelerzeuger, die umfassend in die Freilandhaltung investiert haben, werden durch die Auswirkungen der Vogelgrippe auf ihre Bestände schwer beeinträchtigt.“, so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Eier und Geflügel“, Charles Bourns. Es müsse Flexibilität in die aktuellen EU-Regeln eingeführt werden, um eine Bewältigung derartiger Epidemien zu ermöglichen, fordert der Brite.
Die Preise für Geflügelfleisch und Eier liegen unter dem 5-Jahres-Durchschnitt und 2017 wird aufgrund der Vogelgrippe und einer Reduzierung der Exporte auf den japanischen Markt schwierig.
Ausnahmeregelung für Eier-Einstufung
Der durch Zugvögel übertragene H5N8-Virus hat bereits zu einer Aufstallung von über 80 Prozent der Legehennen aus Freilandhaltung geführt, um eine Ansteckung zu vermeiden.
Diese Strategie habe sich bewährt, so Bourns. Die aktuellen Regeln besagen, dass Eier von Legehennen, die länger als 12 Wochen im Stall gehalten wurden, von „Freilandhaltung“ auf „Bodenhaltung“ herabzustufen sind. Das führt dazu, dass die Verbraucher in der EU in den kommenden Monaten sehr wenige Eier von Tieren aus Freilandhaltung werden kaufen können. Copa und Cogeca fordern von der Europäischen Kommission eine Ausnahmeregelung, der zufolge betroffene Betriebe für einen geringfügigen Zeitraum ihren Freiland-Status behalten können. Bislang hat die Kommission eine solche Lösung abgelehnt.