Endlich EU-Gesetz gegen unfairen Handel?
Bauernverbände fordern, die unlauteren Einkaufspraktiken des Handels gesetzlich zu bekämpfen.
Beim Erzeuger kommen nur 20 Prozent des Einzelhandelspreises eines Steaks an, obwohl die Landwirte diejenigen sind, die den Großteil der für die Erzeugung notwendigen Arbeit leisten. Mit dieser schockierenden Zahl macht der Deutsche Bauernverband (DBV) auf die Marktsituation der Landwirte aufmerksam.
Der DBV fordert nun gemeinsam mit dem EU-Bauern- und Genossenschaftsverband COPA-COGECA eine EU-Gesetzgebung zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette. Das Konsultationsverfahren soll neu eröffnet werden. COPA-COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen sagte in Brüssel: „Das enorme Ungleichgewicht in der Lebensmittelkette ließ keine andere Wahl, als die Einführung einer Gesetzgebung zu fordern, um die Position der Landwirte zu verbessern.“Die freiwillige Supply Chain Initiative (SCI), welche von Einzelhändlern und Verarbeitern entwickelt worden war, funktioniere nicht richtig, kritisiert der DBV. Des Weiteren sieht der Bauernverband Verbesserungsbedarf der Marktpräsenz. COPA und COGECA waren der Initiative von vornherein nicht beigetreten.
Die Bauernverbände erwarten, dass die EU-Kommission Anfang 2018 konkrete gesetzliche Vorschläge vorlegt. In Deutschland ist es bereits gelungen das sogenannte Anzapfverbot im nationalen Kartellrecht zu schärfen. Hiermit wird Handelsketten untersagt ihre Einkaufsmacht, wie sachlich unbegründeter Rabatte, zu missbrauchen. Auf EU-Ebene sollen nun weitere Schritte diskutiert werden, wie zum Beispiel verpflichtende Zahlungsfristen von 30 Tagen.