Einheitliche JGS-Bauanforderungen beschlossen
Im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Bundesrat die Agenda über einheitliche, schon damals vom Deutschen Bauernverband (DBV) als überzogen eingestufte, Bauanforderungen auf Eis gelegt. Man konnte allerdings schon damals ahnen, dass aufgeschoben auch in diesem Fall nicht aufgehoben ist.
Vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Empfehlungen der Ausschüsse nun im Rahmen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAwS) umgesetzt und die einheitlichen Bauanforderungen für Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft-Anlagen (JGS) beschlossen. Auf dem vorgelegten Papier, auf dem es um Industrieanforderungen für etwa Ölkabelanlagen und Chemiewerke geht, sollten eigentlich JGS-Anlagen ausgenommen werden. Der Bundesrat stimmte nur unter der Bedingung zu, dass die Landwirtschaft einbezogen wird. Nun liegt es nurmehr an der Bundesregierung, die neue Fassung der Verordnung zu akzeptieren. Falls sie dies nicht tut, muss der Bundesrat einen neuen Entwurf vorlegen.
In der am Freitag angenommen Verordnung unterliegen tierhaltende Betriebe den gleichen Anforderungen, wie die chemische Industrie. Schon vor der Plenarsitzung warnte der DBV davor, den Bestandsschutz hunderttausender Gülleanlagen zu untergraben. Den grünen Agrar- und Umweltministern wirft der Bauernverband vor, komplett gegen das von ihnen propagierte Bild der bäuerlichen Familienbetriebe zu agieren.
Eigentlich sollten Regelungen für die Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesichersaft in der neuen Bundesverordnung zum Wasserschutz außen vor bleiben.
Landwirte in Beweispflicht
Wie bei jeder Verordnung sind auch hier Ausnahmen vorgesehen. So ist zum Beispiel die vorgeschriebene Nachrüstpflicht für eine Leckageerkennung nur gefordert, wenn sie im Verhältnis technisch machbar ist. „Damit wird den Landwirten in mehreren hunderttausend Fällen die Beweislast auferlegt. Sie würden zudem einem großen behördlichen Ermessensspielraum ausgesetzt.“, schreibt der DBV in einer Pressemitteilung. Konkret heißt das, die Betriebe müssen sich selbst um Sachverständige kümmern und diese selbst bezahlen. Und dann ist immer noch nicht sicher, wie die betriebliche Situation vom Gesetzgeber eingeschätzt wird.
Um das geht’s
Hier geht’s zu den Empfehlungen der Ausschüsse, die am Freitag vom Bundesrat angenommen wurden.