Umwelt

Einfacher zum Agrardiesel

Quelle: www.ipidca.de
Seit 2001 wird Diesel für Land- und Forstwirte in Deutschland gefördert und von den Behörden als “Agrardiesel” geführt. Auf Antrag bekommt der Betrieb einen Teil der Mineralölsteuer vom Staat rückerstattet, zuständig ist das jeweilige Hauptzollamt. Mit dem Agrardieselgesetz wurde damals die Gasölverbilligung abgelöst. Die Steuer beträgt 47,04 Cent pro Liter, davon sind 15,34 Cent Ökosteuer. Agrarbetriebe erhalten eine Rückvergütung von 21,48 Cent pro Liter.

Selbstbehalt, dafür schneller zum Geld

Seit 2005 wird ein Selbstbehalt von 350 Euro je Betrieb abgezogen. Somit werden in Verbindung mit der sogenannten Bagatellgrenze von 50 Euro Erstattungsansprüche nicht mehr ausbezahlt. Ab diesem Jahr gelangt allerdings wieder Licht in die Causa „Agrardiesel“: Seit 1. Januar ist neben dem bekannten Standardantrag auch ein vereinfachtes Formular, das von sieben auf zwei Seiten reduziert wurde, beim Zoll abrufbar. Diesen Antrag können alle Betriebe nutzen, die im Vorjahr einen „normalen“ Antrag eingereicht haben und ist erstmals für die Rückerstattung für 2012 verwendbar. Das umfangreichere Formular benötigen nur noch Betriebe mit zum Beispiel hohen außerlandwirtschaftlichen EU-Beihilfen.

Nicht nur für den Landwirt ist das Ausfüllen der Anträge jetzt einfacher, auch die Bearbeitung beim Zoll wird beschleunigt und die Antragsteller kommen somit schneller zu ihrem Geld, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Anträge für vergangenes Jahr müssen bis zum 30. September 2012 eingereicht werden.

Die teilweise Steuerrückerstattung bei in der Land- und Forstwirtschaft verwendetem Diesel wurde eingeführt, um die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Betriebe zu steigern.

Weitere Informationen:
www.zoll.de
Antragsformular online:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

 

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