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Düngeverordnung: Trotz Coronakrise stimmte der Bundesrat zu

Trotz Kritik im Vorfeld, vor allem durch den Deutschen Bauernverband, stimmte der Bundesrat für die Änderungen in der Düngeverordnung.

Der Bundesrat hat am Freitag der verschärften Düngeverordnung zugestimmt. Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie sei dies notwendig geworden, heißt es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar die Verordnung vorgelegt. 

„Dass die Länder der Verordnung zugestimmt haben, hier ihrer Verantwortung nachgekommen sind, ist ein klares Zeichen. Wir erwarten nun das klare Signal von der EU-Kommission, dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absieht”, kommentierte Staatssekretärin Beate Kasch.

Landwirte sichern Ernährung auch in Coronakrise

Im Vorfeld war in den Medien zu lesen, dass Landwirte im Falle der Zustimmung mit Produktionsboykott drohen würden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wehrte sich dagegen. Ein Produktionsboykott seitens der Landwirte stehe nicht zur Diskussion, stellte DBV-Präsident Joachim Rukwied klar. „Die deutschen Bauern stehen für Versorgungssicherheit und werden weiterarbeiten. Wir versorgen Deutschland auch in der Krise. Allerdings kritisiert der Bauernverband den Zeitpunkt der Abstimmung aus inhaltlichen Gründen. „Die  Verschärfung der Düngeverordnung in dieser unausgegorenen und fachlich fehlerhaften Form würde uns hart treffen. Eine Anpassung ist unumgänglich, eine Verschiebung zwingend notwendig”, so Rukwied Anfang der Woche. Doch jetzt ist abgestimmt.

EU-Kommission genehmigt Verschiebung der Umsetzung der Düngeverordnung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium konnte bei der EU-Kommission erreichen, dass Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Denn aktuell stehen die Landwirte  angesichts der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Herausforderungen. Unter anderem wird die Ausweisung der sogenannten „Roten Gebiete” auf nächstes Jahr verschoben.

Des weiteren hat das Ministerium angekündigt, Landwirte bei der Umsetzung der neuen Regelungen finanziell zu unterstützen. Schwerpunkt wird die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. 

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