Düngeverordnung: EU verlangt von Deutschland noch strengere Richtlinien

Deutschland ändert noch einmal die Düngeverordnung. Berichten zufolge stehen ansonsten EU-Strafen bis zu 860.000 Euro pro Tag im Raum.

Die Änderung der Düngeverordnung hat die Bundesregierung vergangene Woche der Europäischen Kommission zukommen lassen. Die 2017 angepasste Düngeverordnung genügt der EU offenbar nicht. Medienberichten zufolge drohen Deutschland bei Nichteinhaltung der EU-Verordnung Strafen bis zu 860.000 Euro pro Tag. Ziel ist, das Grundwasser zu verbessern.

EU hatte 2017 die Anpassung der Düngeverordnung akzeptiert

Schon 2017 hat die Bundesregierung viele der von der EU geforderten Punkte angepasst. “Bereits damals mussten Landwirte enorme Anstrengungen und Umstellungen im landwirtschaftlichen Alltag leisten”, weiß Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Vieles davon habe die Europäische Kommission im Gespräch mit meinem Ministerium ausdrücklich anerkannt, so Klöckner.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist laut der Ministerin bemüht, vor allem beim Vergleich der Zu- und Abfuhr von Stickstoff auf landwirtschaftlichen Flächen besser zu werden. Auch die Regelungen in den mit Nitrat besonders belasteten Gebieten sollen verbessert werden. Deutschland hat der EU-Kommission eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen vorgeschlagen. Die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs der landwirtschaftlichen Kulturen sollen so besser kontrolliert werden.

Das soll sich ändern

Für die mit Nitrat belasteten Gebiete – für die so genannten roten Gebiete – hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
  • Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 % abgesenkt.
  • Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger muss zukünftig schlagbezogen berechnet werden. Das heißt: Für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar.
  • Wenn eine Sommerkultur angebaut wird, die erst im Frühjahr ausgesät wird, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden. Der Boden soll so über Winter mit Pflanzen bedeckt sein. Das betrifft zum Beispiel Mais und Zuckerrüben.

Ein Gedanke zu „Düngeverordnung: EU verlangt von Deutschland noch strengere Richtlinien

  • 07.02.19 um 19:29 Uhr
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    Und wie verhalten sich unsere EU Nachbarn mit ihrer Düngeverordnung zB Niederlande ???

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