Düngeverordnung: EU-Kommission stellt Verfahren gegen Deutschland ein
Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsgverfahren gegen Deutschland eingestellt. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Backhaus zeigt sich zufrieden, der Deutsche Bauernverband fordert die Wiedereinführung der Derogationsregelung.
- Jahrelang musste Deutschland hohe Strafzahlungen befürchten
- EU-Kommission stellt Verfahren ein
- Minister Backhaus: „Landwirte Teil der Lösung“
- DBV fordert Ausnahmeregelung für intensiv genutztes Grünland
2013 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Düngerecht der Bundesrepublik sei unzureichend – zu hohe Nitratwerte im Grundwasser. Auch das 2017 überarbeitete Düngerecht erkannte die Kommission nicht an. Nachdem der Europäische Gerichtshof 2018 die EU-Auffassung bestätigt hatte, wurde ein Zweitverfahren eingeleitet. Daraufhin haben Bund und Länder ihre Regelungen 2020 und 2022 nochmals den Forderungen der EU-Kommission angepasst. Nun hat Brüssel das Verfahren gegen Deutschland eingestellt. Drohende hohe Strafzahlungen sind somit vom Tisch.
Agrarminister Backhaus: „Landwirte Teil der Lösung“
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus sieht die Nitratrichtlinien nun geeignet, „die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen“ und betont: „Jetzt geht es darum, mit den Landwirten gemeinsam daran zu arbeiten, dass in Zukunft weniger Nitrat in die Böden und damit ins Grundwasser gelangt. Ich habe immer wieder gesagt, dass die Landwirtschaft nicht das Problem, sondern Teil der Lösung ist. Dies haben wir nun zu beweisen.“
Deutscher Bauernverband: „Deutschland sollte Antrag für Derogationsregelung stellen“
Laut DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken sei die Entscheidung längst überfällig. „Nun ist es möglich, wieder zu geordneten rechtsstaatlichen Verfahren im Düngerecht zurückzukehren, weil die EU-Kommission nicht mehr auf Zuruf Änderungen in der Düngeverordnung durchdrücken kann“, so Krüsken. Umso mehr bleibe es dringend erforderlich, einzelbetriebliche und verursachergerechte Klauseln für gewässerschonend wirtschaftende Landwirte statt Pauschalauflagen in roten Gebieten einzuführen. Er plädiert dafür, dass der Bund die sogenannte Derogationsregelung ermöglicht und bei der EU-Kommission einen entsprechenden Antrag stellt. Laut der Regel, die schon einmal bestand, dürfen Landwirte auf intensiv genutzten Grünland eine höhere Menge Düngemittel ausbringen.
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