Düngeverordnung: EU-Kommission gibt Weg frei
Brüssel hat endlich die deutsche Düngeverordnung genehmigt. Vor dem Bundesratsverfahren kritisiert der Bauernverband einige Punkte.
Nach langwierigen Beratungen des Bundeslandwirtschaftsministerium mit dem Umweltministerium und einigen Versuchen, die EU-Kommission zu überzeugen, hat diese den Entwurf der Düngeverordnung nun akzeptiert. Im nächsten Schritt ist nun der Bundesrat am Zug, die Verordnung zu verabschieden. Anfang April wollen sich die Ländervertreter damit beschäftigen.
Landwirte brauchen bei Düngeverordnung Rechtssicherheit
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Zustimmung der EU-Kommission. Bauernpräsident Joachim Rukwied merkt an: „Wir brauchen zügig Rechtssicherheit und Klarheit bei der Gebietsabgrenzung sowie eine enge und differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete.” Diese Gebietsabgrenzung sei von der Bundesregierung endlich im Verordnungsentwurf verankert worden. Das war auch einer der Punkte, die von der EU-Kommission angemahnt wurde. Die sogenannten Roten Gebiete weisen wasserwirtschaftlich sensible Flächen mit hoher Nährstoffbelastung aus. In diesen Gebieten ist zum Beispiel der Anbau eingeschränkt und es müssen regelmäßig Proben genommen werden. Für die Abgrenzung ist es aber notwendig, bundesweit ein einheitliches Messsystem zu schaffen. „Bund und Länder sind gefordert, schnell und fachlich fundiert die Kriterien für die Abgrenzung festzulegen.” Laut Rukwied muss verhindert werden, dass die Landwirte ungerechtfertigt immense Auflagen erfüllen müssen, nur weil Bund und Länder nicht rechtzeitig die entsprechende Vorschrift aufgestellt und die Abgrenzung nicht fristgemäß umgesetzt haben. “Das wäre der Supergau“, so der Bauernpräsident.
Dennoch Kritik nach EU-Genehmigung
Die Deckelung der Düngung bis 80 Prozent des Nährstoffbedarfs in Roten Gebieten lehnt der Bauernverband nach wie vor ab. Auch das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten im Sommer befürwortet der DBV nicht. Diese Regelungen seien fachlich nicht nachvollziehbar und das Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz, so der Verband. Die Regelungen hätten jedoch enorme Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe. „Im Bundesratsverfahren müssen zudem Erleichterungen in der Düngeverordnung für die Betriebe geschaffen werden, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften oder Agrarumweltprogramme umsetzen und sich an Kooperationen mit der Wasserwirtschaft beteiligen“, betont Rukwied.