Recht & Steuer

Drei Siegel sind zwei zu viel

Region ist Trumpf. Mit einer bekannten Region im Rücken lässt es sich bessere werben, mit einer etablierten Regionalmarke können höhere Preise erzielt werden, Doch kaum hat es ein Produkt zu nationaler oder gar internationaler Bekanntheit gebracht, versuchen Nachahmer am Erfolg zu partizipieren. Und können mit schlechterer Qualität die Preise kaputt machen. Eine registrierte Marke kann davor schützen. Geht es dabei um landwirtschaftliche Erzeugnisse, muss man die EU nicht lange um eine Regulierung bitten. Gleich drei Siegel für geschützte Produktbezeichnungen hat man in Brüssel kreiert. Doch wie genau sind Altenburger Ziegenkäse, Thüringer Rostbratwurst und Spreewalder Gurken durch die Siegel der EU geschützt und welche Voraussetzungen müssen die Produkte erfüllen?

Von den Varianten des EU-Siegels stehen nur zwei für eine bestimmte Herkunft des Produkts. Die strengsten Voraussetzungen müssen Produkte erfüllen, die das Siegel geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) tragen sollen. Hierfür müssen Produkte in einem bestimmten Gebiet erzeugt, verarbeitet sowie nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren hergestellt werden. Eines der nur 30 deutschen Produkte mit g. U.-Siegel ist der Altenburger Ziegenkäse. Neben drei weiteren Käsespezialitäten und zwei Frischfleisch-Marken bilden 24 Mineralwässer die Mehrheit der deutschen g. U.-Produkte. Das rot-gelbe Siegel für die geschützte Ursprungsbezeichnung löst spätestens im Mai 2010 die blau-gelbe Variante mit dem selben Text ab, weil es oft mit dem „schwächeren“ Siegel für die geschützte geografische Angabe verwechselt wurde.

Das blau-gelbe Siegel mit der stilisierten Hügellandschaft in der Mitte steht für eine geschützte geografische Angabe (g. g. A.). Dazu reicht es aus, dass lediglich eine Herstellungsstufe (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand. Verfahren oder Rezepturen werden nicht vorgeschrieben, müssen dadurch aber auch nicht veröffentlicht werden. Thüringer Rostbratwurst und Spreewälder Gurken tragen das Siegel geschützte geografische Angabe. Das Spektrum der deutschen Produkte ist in dieser Siegel-Klasse insgesamt breiter gefächert. So finden sich auch Backwaren, Fleischerzeugnisse und etliche Biere unter den insgesamt 38 deutschen Produkten mit g. g. A.-Siegel.

Keine deutschen Vertreter gibt es mit dem Siegel garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.). Hinter diesem Siegel verbirgt sich keine geografische Herkunft, sondern nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren. Zu dieser Kategorie gehört beispielsweise der Mozzarella, der auch aus dänischer Kuhmilch und großindustrieller Fertigung sein kann.

Kritiker der EU-Siegel bemängeln die Aussagekraft der Siegel. Insbesondere die „schwächeren“ Siegel geschützte geografische Angabe und garantiert traditionelle Spezialität seien für Verbraucher irreführend, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Diese Bezeichnung würden bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass das Produkt aus einer bestimmten Region stamme, was jedoch nur selten der Fall sei. Lediglich das rote Siegel der geschützte Ursprungsbezeichnung hält in diesem Zusammenhang, was es verspricht. Ob und in welcher Form sich die EU-Siegel sinnvoll mit der Regionalvermarktung und den etablierten landwirtschaftlichen Regionalmarken verknüpfen lassen ist fraglich. Zumal die wirklich großen Namen selbst und mit erheblichen Aufwand dafür sorgen, dass Cognac, Champagner und Prosecco weltweit halten, was ihr Name verspricht.

Wer dennoch wissen möchte, für welche Produkte gerade ein EU-Siegel beantragt wird, kann die DOOR-Datenbank für geschützte Produktbezeichnungen benutzen. In dieser Datenbank sind auch alle bereits registrierten Produktbezeichnungen mit den vollständigen Antragsunterlagen und dazugehörigen Veröffentlichungen für jedermann kostenlos abrufbar. Aktuell sind in der DOOR 911 registrierte Produktbezeichnungen (davon 479 mit geschützter Ursprungsbezeichnung, 407 mit geschützter geografischer Angabe, 25 garantiert traditionelle Spezialitäten ) eingetragen.

Für die Vorbereitung und Beantragung eines nationalen oder europäischen markenrechtlichen Eintrages sollte unbedingt ein Anwalt für Markenrecht in Anspruch genommen werden. Nur er kann auch verbindliche Auskunft über die Kosten geben, die durch die Eintragung und deren anwaltliche Begleitung entstehen. Allein der amtliche Gebührenanteil kann sich dabei leicht auf mehrere tausend Euro belaufen. Noch viel teurer wird es aber für Markenrechtsverletzer. Sie müssen mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

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