Recht & Steuer

Direktzuschüsse bis 18. Dezember beantragen

Das Liquiditätsprogramm ist seit Freitag in Kraft.

Seit vergangenen Freitag ist das 70 Millionen Euro Liquiditätshilfeprogramm für Milch- und Fleischerzeuger in Kraft. Die Eilverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-Hilfen für Erzeuger der Tierhaltungssektoren. Landwirte, die einen Rückgang der Erzeugerpreise von mindestens 19 Prozent nachweisen können und ein Darlehen zur Liquiditätssicherung aufgenommen haben, können einen Direktzuschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Dieser beträgt 10 Prozent auf den Darlehensbetrag, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 18. Dezember 2015. Die Auszahlung der Zuschüsse soll bis Ende Januar 2016 erfolgen.

„Mit dem Liquiditätshilfeprogramm unterstützen wir die Landwirte unbürokratisch und wirkungsvoll. Viele Fleisch- und Milcherzeuger sind in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, durch die niedrigen Erzeugerpreise, die schwache Nachfrage aus China und das russische Lebensmittelembargo.“, so Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.

Der Direktzuschuss soll betroffenen Betrieben Luft verschaffen, um Strukturen anzupassen und neue Absatzmärkte zu erschließen. Das Interesse sei bereits im Vorfeld sehr groß gewesen, heißt es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium.

Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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