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Direktzahlungen: Deshalb verlängert Deutschland die Antragsfrist nicht

Angesichts der Coronakrise gibt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Antragsfrist für Direktzahlungen zu verlängern. Deutschland bleibt beim 15. Mai.

Aufgrund der Coronakrise hatte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Frist für die Einreichung der Anträge auf Direktzahlungen vom 15. Mai auf 15. Juni zu verlängern. Das gilt auch für flächen- und tierbezogene Zahlungen der 2. Säule.

In Deutschland gilt: Anträge auf Direktzahlungen bis 15. Mai

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilte, würde eine Verlängerung der Antragsfrist den Bearbeitungs- und Kontrollzeitraum der Anträge einschränken. Die Auszahlung der Direktzahlungen bis zum Ende des Jahres sei dadurch gefährdet. Deshalb macht Deutschland von der Verlängerungsmöglichkeit keinen Gebrauch. Im Hinblick auf das vorrangige Ziel einer Auszahlung im Dezember halte man unter den derzeitigen Bedingungen am 15. Mai fest, heißt es aus dem Ministerium. Dies sei zuvor mit den Bundesländern so besprochen worden.

Hilfe für Landwirte

Landwirtinnen und Landwirte werden laut BMEL bei der Antragstellung unterstützt, um ihre Anträge fristgerecht bis zum 15. Mai einzureichen. Die Unterstützung erfolgt beispielsweise in Form von telefonischer Hilfe oder Video-Chats. Außerdem erlaubt die elektronische Antragstellung eine fristgerechte Einreichung der Anträge.

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