DBV-Präsident Rukwied: „Keine Bestrafung der Milchbauern“
Ab April 2015 ist die umstrittene Milchquotenregelung Geschichte. Bei einem Spitzengespräch der Milchwirtschaft im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin gab sich Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied (CDU) optimistisch, was die Aufstellung der deutschen Milcherzeuger betrifft.
„Der Ausstieg aus der Milchquote und die ,weiche Landung’ in einer quotenfreien Zukunft darf nicht durch falsche politische Signale konterkariert werden“, so Rukwied bei der Fachtagung. Der Präsident stellte heraus, dass sich der Milchmarkt positiv darstelle und dass die Nachfrage nach Milchprodukten trotz des vergleichsweise hohen Preisniveaus derzeit stabil sei. Er setzt auf die Dynamik der heimischen Milchwirtschaft.
„Die Milchbauern dürfen kurz vor Ende der EU-Milchquotenregelung nicht mit einer Superabgabe bestraft werden“, gibt sich Rukwied offensiv. Der Deutsche Bauernverband (DBV) würde auch weiterhin dafür eintreten, zumindest die Fettkorrektur auszusetzen um die Höhe der Superabgabe zu verringern. Zusätzlich müsse das Bundeslandwirtschaftsministerium die Exportkompetenz stärken.
Die Milchquotenregelung wurde 1984 von der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) eingeführt, um die Milchproduktion der einzelnen Mitgliedsstaaten zu beschränken. Grundlage für die Milchreferenzmenge war die Milchanlieferungsmenge des Wirtschaftsjahres 1983 (1. April 1983 – 31. März 1984). Liefert ein Landwirt mehr, hat er die sogenannte Superabgabe zu bezahlen. Den Sinn der Regelung sah man darin, Überproduktionen in Form von „Milchseen“ und „Butterbergen“ zu vermeiden.
Die Abschaffung der Regelung bringt allerdings vorwiegend den großen Molkereien und dem Handel etwas. Kleinere Betriebe würden demnach auf der Strecke bleiben, da „die Großen“ beliebig viel produzieren können und so der Preisdruck für die landwirschaftlichen Betriebe mit weniger Milchkühen noch größer wird.
Eidgenössische Alternative
Wer hat’s erfunden? Die Schweiz gab ihre eigene Quotenregelung bereits 2009 auf und führte stattdessen ein Preissystem ein, das in drei Segmente unterteilt ist. Im Segment A bewegen sich Milchprodukte mit Grenzschutz, die nur im Inland verkauft werden dürfen sowie Produkte, die über den Rohstoffpreisausgleich, wie zum Beispiel dem sogenannten „Schoggigesetz“ oder die Verkäsungszulage subventioniert sind. Das Segment B ist gedacht für Milchprodukte ohne Grenzschutz oder Rohstoffpreisausgleich für den Inlandsmarkt und den Export in die EU.
Im Segment C sollen Milchprodukte ohne Beihilfe (Rohstoffpreisausgleich, Verkäsungszulage, Siloverbotszulage) gechützt werden. Die Produkte dieses Preissegmentes dürfen nur in Nicht-EU-Länder exportiert werden. Die Schweizer Branchenorganisation Milch (BO Milch) legt die Preise anhand verschiedener Kritierien vierteljährlich fest.
Wenn ein ähnliches System in der Europäischen Union eingeführt werden würde, müsste man vorallem über Unterschiede, welche die Schweizer im „Segment C“ festgehalten haben, nachdenken, da die Frage nach europäischer Milch vorallem aus dem asiatischen Raum immer stärker wird.