DBV fordert höhere Strafen für Stalleinbrüche von Tierschützern
DBV-Generalsekretär Krüsken fordert die Bundesregierung auf, Stalleinbrüche juristisch mit Wohnungseinbrüchen gleichzusetzen.
„Stalleinbrüche müssen vergleichbar mit Diebstählen bei Wohnungseinbrüchen konsequenter und schärfer strafrechtlich geahndet werden.“, fordert der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken. Denn damit seien Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bauernfamilien verbunden.
Verschärfte Beweisverwertungsverbote
Der Bauernverband regt auch eine Erweiterung möglicher Schadensersatzansprüche von Tierhaltern und verschärfte Beweisverwertungsverbote an. In einem Beitrag für die Deutsche Bauernkorrespondenz forderte Krüsken, „dem zwielichtigen Geschäftsmodell von Organisationen, die rechtswidrig erlangte Bilder produzieren, um ihr Spendenvolumen zu erhöhen, die Grundlage zu entziehen“.
Keine Duldung der Praktiken
Die stillschweigende Duldung „dieses Stalkings durch Aktivisten“ einiger Tierschutzorganisationen sei eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens nicht würdig, schrieb Krüsken. Teile der Politik würden es scheuen, das Thema aufzugreifen. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten, gegen Stalleinbrüche von Tierschützernvorzugehen. Häufig arbeiteten solche Organisationen unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit. Die Gemeinnützigkeit müsse erlöschen, sobald illegale Praktiken wie Stalleinbrüche stattfänden oder unterstützt würden, so Krüsken.
Suche nach Erklärungen
Für das monatelange Dokumentieren von vermeintlichen Missständen hat Krüsken zwei Erklärungen. Entweder seien die daraus resultierenden Bilder inszeniert oder zumindest überzeichnet. Oder der Missstand sei real und die Aktivisten gefielen sich „in der Rolle von Gaffern“, weil sie medial davon profitierten, so der Generalsekretär. Ein wirkliches Interesse an der Behebung von Missständen bestehe dabei nicht.
Bereits 2014 hat Strafrechtsexperte Prof. Dr. Joachim Renzikowski im Interview mit gruuna klargestellt, dass Stalleinbrüche definitiv illegal und somit strafrechtlich relevant sind.