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Datenschutz: Gläserner Landwirt beschlossen

Schon ab Mai werden die Namen der Direktzahlungsempfänger veröffentlicht – betroffen sind die Anträge ab 2013.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vorgelegten Entwurf zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes beschlossen. Die Abänderung des Gesetzes mit der kryptisch anmutenden Bezeichnung bedeutet: Die Namen von natürlichen Personen, die mehr als 1.250 Euro erhalten, werden veröffentlicht – mit Ort und Postleitzahl.

Mit diesen Informationen soll die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Gemeinschaftsmittel erhöht und die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik verbessert werden. Begünstigte, die insgesamt nicht mehr als 1.250 € erhalten, werden allerdings nur in anonymisierter Form aufscheinen. Anlass für die Neuregelung auf EU-Ebene war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2010, welche die damalige Veröffentli­chungspraxis teilweise für ungültig erklärt hatte.

Bundesminister Schmidt: „Ich beobachte die Nutzung der Daten“
Schmidt versucht zu beruhigen: „Wir sehen die Veröffentlichung personenbezogener Daten grundsätzlich kritisch und haben daher bei der Umsetzung in nationales Recht größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt. Wir wollen ausschließlich die vom EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen über die Empfänger von Agrar- und Fischereizahlungen veröffentlichen.“ „Mir war es wichtig, dass eine Datenschutzregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, mit der eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersagt und mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bewehrt wird.“, scheint der Minister einen Weg für Deutschland gefunden zu haben. Er werde auch weiter beobachten, wie die Daten verwendet werden und bei Missbrauch nicht zögern, auf europäischer Ebene die erforderlichen Änderungen der EU-Bestimmungen einzufordern.

Mitgefangen, mitgehangen
Offenbar steht Deutschland mit seinen datenschutzrechtlichen Bedenken alleine auf weiter Flur, denn die anderen EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament haben keinerlei Einwände gegen die Veröffentlichungen – so muss Deutschland mit. Das heißt, dass das neue EU-Recht auch in der Bundesrepublik bis spätestens 31. Mai umgesetzt werden muss. Falls man die Umsetzung schleifen läßt, droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren.

DBV lehnt Veröffentlichung ab
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigte indessen erneut seine Ablehnung einer namentlichen Veröffentlichung von Landwirten. Gegenüber dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Agrarministerrat habe man stets verdeutlicht, dass eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Ort der Landwirte mit Blick auf den hohen Stellenwert des Persönlichkeits- und Datenschutzes nicht zu rechtfertigen sei, heißt es aus dem Verband. Statistische Angaben über die Direktzahlungsempfänger einschließlich deren Zusammensetzung und Höhe reiche für eine Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit völlig aus. Alternative Veröffentlichungsformen zur Erreichung der Transparenzziele auch durch weniger starke Grundrechtseingriffe seien nicht ernsthaft geprüft worden, obwohl der Europäische Gerichtshof ausdrücklich eine Prüfung gefordert hatte, so der DBV.

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