PflanzenbauRecht & Steuer

Das bringt die Düngenovelle

Bundeskabinett hat die Änderungen des Düngegesetzes auf den Weg gebracht.

Kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes auf den Weg gebracht. Die Novelle der Düngeverordnung soll ab Februar im Bundestag verhandelt und im Mai vom Bundesrat abgesegnet werden.

Eine Änderung des Düngegesetzes sei unter anderem notwendig, um Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die betriebliche Obergrenze von 170 kg N/ha einbeziehen zu können, zitiert die Interessensgemeischaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) die Nachrichtenagentur Agra Europe. Erforderlich sei zudem eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Gesetzes. Die Einfügung von Vorschriften zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sowie die Schaffung von Verordnungsermächtigungen sollten gewährleisten, dass in der Düngeverordnung Regelungen zu Nährstoffvergleichen für den Gesamtbetrieb erlassen werden können.

Auch die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und der Tierseuchenkontrolle soll im Rahmen der Novelle geschaffen werden. „Die Daten sollen aber nur zum Zweck der düngerechtlichen Überwachung genutzt werden dürfen“, hebt die ISN hervor.

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