Coronavirus: Verschärfungen für Landwirte hintenanstellen
Bauernpräsident Joachim Rukwied fordert mit Blick auf Versorgungsengpässe durch den Coronavirus komplett andere Prioritäten zu setzen.
Der Coronavirus COVID-19 ist weiter auf dem Vormarsch. Laut Landesgesundheitsämter sind schon etwa fast 20.000 Menschen in Deutschland infiziert. Mit Stand Freitagabend ist die Zahl der Toten in der Bundesrepublik auf fast 70 gestiegen. Bayern und das Saarland haben Ausgangsbeschränkungen verhängt. Das heißt unter anderem: Restaurants sind geschlossen – nur Abholung ist möglich, man darf die Wohnung oder das Grundstück nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählt, einkaufen zu gehen oder der Weg zur Arbeit. Veranstaltungen finden gar nicht statt. Andere Bundesländer wollen nachziehen.
Wirtschaftlicher Schaden durch den Coronavirus noch nicht absehbar
Neben den gesundheitlichen Aspekten entsteht durch die Pandemie ein enormer wirtschaftlicher Schaden. Große Unternehmen, wie die deutschen Autobauer, haben ihren Betrieb komplett eingestellt. Kleine Geschäfte mussten ebenfalls schließen.
Die Landwirtschaft ist nicht nur wirtschaftlich betroffen, etwa durch die Gefahr, dass milchverarbeitende Betriebe schließen. Auch die Versorgungssicherheit ist gefährdet. Das hat der Deutsche Bauernverband (DBV) zum Anlass genommen, um auf dieses Problem hinzuweisen.
Rukwied: Folgenabschätzung für Regelungen unzureichend geprüft
Nach DBV-Einschätzung erfordert die Corona-Krise eine deutlich andere Prioritätensetzung auch im Hinblick auf anstehende Gesetze und Auflagen für die Landwirtschaft. „Jetzt geht es um Versorgungssicherheit und darum, Landwirtschaft arbeitsfähig zu halten“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Neue Verschärfungen im Ordnungsrecht bedürfen gerade jetzt einer kritischen Überprüfung.” Die Folgenabschätzung für einige geplante Regelungen seien bisher nur unzureichend erfolgt, so zum Beispiel bei der Düngeverordnung, so der Präsident. Dazu zählen laut Rukwied das für den Gewässerschutz kontraproduktive Andüngungsverbot für Zwischenfrüchte im Sommer, die pauschale Deckelung der Düngung unterhalb des Bedarfs. Auch über die fehlende Festlegung auf Kriterien für eine Abgrenzung der sogenannten Roten Gebiete müsse man reden. Die verpflichtende Binnendifferenzierung solle in der Verordnung erfolgen und nicht erst auf eine Verwaltungsvorschrift vertagt werden. „Dafür müssen wir uns Zeit nehmen“, hält Rukwied fest.