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Coronavirus: So viele Betriebe brauchen Betriebs- und Haushaltshilfen

Versicherte der SVLFG können im Fall einer Erkrankung am Coronavirus Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe stellen. Die Sozialversicherung hat die Anzahl der Anträge bekanntgegeben. 

Der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) lagen Anfang Mai 48 Anträge auf Betriebs- und Haushaltshilfe wegen einer Coronavirus-Erkrankung vor. Das berichtet das Informationszentrum Proplanta unter Berufung auf den Versicherungsträger. 

Coronavirus: Die meisten Anträge kamen aus Bayern

Laut Proplanta ist allerdings der SVLFG nicht bekannt, wie hoch die Gesamtzahl der Corona-Infizierten unter ihren Versicherten ist. Deshalb ist die Anzahl der Anträge maßgebend. Dem Bericht zufolge ist die Anzahl von Mitte April bis Anfang Mai von 40 auf 48 gestiegen. Es seien alle Anträge genehmigt worden. Die SVLFG teilte Proplanta die Aufschlüsselung nach Bundesländern mit. In Bayern wurden demnach 14 Anträge gestellt, in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie den fünf ostdeutschen Ländern insgesamt 13. 21 Anträge entfallen auf Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Baden-Württemberg. Darin enthalten sind auch Anträge aus dem Bereich der ehemaligen Gartenbau-Sozialversicherung.

SVLFG unterstützt soziale Dienstleister

Die SVLFG kann auch bestimmte soziale Dienstleister, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, mit einem Zuschuss unterstützen. Dazu zählen zum Beispiel Leistungserbringer für Betriebs- und Haushaltshilfe und Rehabilitationseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass diese zum Stichtag 16. März 2020 in einem Vertrags- und Rechtsverhältnis mit der SVLFG standen. Eine weitere Grundlage für die Hilfe ist, dass sich die Dienstleister nicht nur im Bereich Pflege und Kinderbetreuung einsetzen, sondern auch etwa bei der Unterstützung älterer oder behinderter Menschen sowie bei der Ernte.  

Foto: TheDigitalArtist/pixabay.com (Symbolbild)

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