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Coronakrise: Bundesregierung schnürt Paket für Landwirte

Das Corona-Paket der Bundesregierung beinhaltet wichtige Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft gegen Auswirkungen der Coronakrise.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Montag weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die von der Coronakrise betroffen sind. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat in den Verhandlungen wichtige Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht.

Zu wenige Saisonarbeiter wegen Ausgangssperre

Rumänien hat eine Ausgangssperre angeordnet. Deshalb haben viele Landwirte die Sorge, dass für Aussaaten und Ernte nicht genügen ausländische Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen. Auch viele Saisonarbeiter aus Polen – die kommen könnten – sind zögerlich, da sie fürchten, bei ihrer Rückreise in Quarantäne zu müssen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte deshalb diesbezüglich gehandelt und Vorschläge gemacht. Zudem wurden verschiedene Anreize für andere Gruppen vorgeschlagen, um sie als Helfer für die Landwirtschaft zu gewinnen.

Das Bundeskabinett hat aufgrund der Coronakrise folgende Punkte beschlossen:
  • Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt

Somit ist es etwa hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.

  • Ausweitung der “70-Tage-Regelung”

Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr. Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland sind und auch dazu bereit sind, können so länger hier arbeiten. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat.

Das Kriterium der Berufsmäßigkeit für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt weiterhin.

  • Arbeitnehmerüberlassung

Das Bundesarbeitsministerium wird eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Coronakrise ohne Erlaubnis möglich ist. Das streng auszulegende Kriterium „nur gelegentlich“ steht dem nicht entgegen.

Die Regelung ist wichtig, um flexibel auf die Krise und auf mögliche Personalverschiebungen zwischen den Wirtschaftszweigen – Ernährungs- und Landwirtschaft –  reagieren zu können.

  • Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Bezieher von Kurzarbeitergeld

Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Damit wird der finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöht.

  • Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern und Rentnern

Die Hinzuverdienstgrenze bei Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt für die gesamte Dauer des Jahres 2020. Auf diese Weise werden Anreize für eine vorübergehende Beschäftigung in der Landwirtschaft geschaffen.

  • Arbeitszeitflexibilisierung

Die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (10 Stunden- Grenze und 6-Tage Woche) reichen nicht aus, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können. Das Bundesarbeitsministerium erhält eine Verordnungsermächtigung, um in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen.

Im Rahmen der Verordnung werden die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und der Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigt.

  • Kündigungsschutz

Landwirten, die aufgrund der Coronakrise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden. 

Foto: Olaf Kosinsky/Wikimedia/CC BY SA 3.0

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