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Corona: Erntehelfer länger sozialversicherungsfrei

Die Bundesregierung verlängert wegen Corona die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften.

Die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Das hat das Bundeskabinett nach einer Vereinbarung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) und des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) beschlossen.

Ernährungssicherung und Eindämmung der Corona-Pandemie

Bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Die Maßnahme ist einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln. Andererseits soll durch eine geringere Personalfluktuation das Infektionsrisiko verringert werden.

Absicherung im Krankheitsfall muss gewährleistet sein

Gleichzeitig soll eine Meldepflicht des Arbeitgebers zur Art der Krankenversicherung der Beschäftigten eingeführt werden. So wird sichergestellt, dass diese auch tatsächlich über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Als privat krankenversichert soll ein Beschäftigter auch gelten, wenn er über seinen Arbeitgeber für die Zeit der Beschäftigung über eine private Gruppenversicherung abgesichert ist.

Zudem soll der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten erhalten. So kann er beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden beziehungsweise wann diese überschritten sind. Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber. Nach Ostern wird der Bundestag über die Ausweitung beraten.

Foto: Rosenzweig/CC BY-SA 4.0 (Symbolbild)

Ein Gedanke zu „Corona: Erntehelfer länger sozialversicherungsfrei

  • Sehr wichtiger und informativer Beitrag, ganz besonders für alle die es betrifft. Hoffentlich wird das auch für alle direkt so umgesetzt und niemand muss mit einem Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht das ganze einfordern.

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