Bundeskabinett will Pauschalsteuersatz für Landwirte erneut senken
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Stärkung der Wirtschaft beschlossen. Teil davon ist die Senkung des Pauschalsteuersatzes für Landwirte, die dadurch belastet werden.
- Bundeskabinett hat „Wachstumschancengesetz“ beschlossen
- Pauschalsteuersatz für Landwirte soll gesenkt werden
- Joachim Rukwied kritisiert den Schritt
- Bauernverband fordert Verlängerung der Gewinnglättung
Landwirte, die die Pauschale in Anspruch nehmen, müssen die vereinnahmte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführen. Dafür können Sie die Mehrwertsteuer, die sie beim Einkauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nicht beim Finanzamt geltend machen. Jetzt soll der pauschale Steuersatz erneut gesenkt werden. Das heißt: Landwirte haben weniger Einnahmen.
Landwirte werden durch Senkung des Pauschalsatzes belastet
Das Bundeskabinett hat das „Wachstumschancengesetz“ mit verschiedenen steuerlichen Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft beschlossen – zu Lasten der Landwirte. Denn in dem Gesetz ist auch die erneute Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes vorgesehen. Ab 1. Januar 2024 soll dieser statt 9 nur noch 8,4 Prozent betragen.
Bauernverband zeigt kein Verständnis
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Maßnahme, wie Präsident Joachim Rukwied betont: „Bei der Umsatzsteuer bedeutet das Gesetz für viele Landwirte das Gegenteil von Steuerentlastung. Die Berechnungsmethoden zur Absenkung des Pauschalsatzes von 9,0 auf 8,4 Prozent sind schlicht nicht nachvollziehbar. Hier müssen die Abgeordneten im Bundestag noch einmal sehr kritisch hinschauen und korrigierend eingreifen.“
Andere Maßnahmen hingegen können viele Landwirte nutzen, darunter die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die auf 50 Prozent erhöhte Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe sowie die erhöhte Abschreibung für Wohngebäude.
Dennoch fordert Rukwied vor dem Hintergrund besonders hoher Ertragsrisiken die Verlängerung der Gewinnglättung. Längst überfällig sei die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. „Die Landwirte brauchen endlich steuerliche Flankierung, damit sie ihre Betriebe in unsicheren Zeiten stabil fortführen können“, so der Bauernpräsident.
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