Menschen

Bundesfreiwilligendienst in der Landwirtschaft

Zivil- oder Wehrdienst? Diese Entscheidung hatten viele junge Männer zu treffen, denn es galt Wehrpflicht für alle männlichen über 18-jährigen. Die Regierung beschloss im Juli 2011, diese Pflicht auszusetzen, womit jedoch gleichzeitig der Zivildienst wegfällt. Um dies auszugleichen, wurde der sogenannte Bundesfreiwilligendienst (kurz BFD) eingeführt.

Menschen allen Alters können freiwillig gemeinnützige Arbeit verrichten und sich für das Allgemeinwohl engagieren. Er ergänzt das Freiwillige Ökologische und Soziale Jahr.

Auch in der Landwirtschaft ist dieser Dienst möglich. Man kann als Betriebshelfer bei bedürtigen oder in Not geratenen Bauernhöfen eingesetzt werden. Dazu meldet man sich bei Maschinenringen, Betriebshilfsdiensten oder branchenspezifischen Organisationen, die Träger des BFD sein können.

Die Regelungen besagen, dass die Dienstdauer in der Regel 12 Monate beträgt und als Entlohnung lediglich ein geringes Taschengeld angesetzt wird. Der BFD ist freiwillig und grundsätzlich ein unentgeltlicher Dienst, womit der ausgezahlte Betrag eine Aufwandsentschädigung darstellt. Weiterhin kommt der Träger teilweise auch für Verpflegung, Unterkunft und Kleidung auf.

Gründe für ein BFD gibt es viele und erste Statistiken besagen, dass es sehr gut angenommen wird. Da der Zugang anders als beim Zivildienst auf kein Maximalalter beschränkt ist, nehmen vor allem auch Arbeitslose, Hausfrauen und Rentner die Möglichkeit in Anspruch.

Wollen Sie sich weiter informieren? Schauen Sie auch auf der offiziellen Seite des Bundesfreiwilligendienstes vorbei.

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