Brandenburg: Neue Förderung für Sommerweidehaltung

Um die Rinderhalter in Brandenburg bei der Umstellung zu unterstützen, hat das Agrarministerium eine neue Richtlinie zur Förderung der Sommerweidehaltung aufgelegt.

Im Rahmen der Förderung werden Rinderhalter in Brandenburg, die ihren Tieren in den Monaten Mai bis November täglich den Gang auf die Weide ermöglichen, unterstützt. Im laufenden Jahr gilt der Zeitraum ab Juli. Damit setzt das Agrarministerium eine weitere Maßnahme aus dem Tierschutzplan Brandenburg und eine Empfehlung der Borchert-Kommission um. Eine Rolle spielt laut Agrarministerium auch der Wunsch der Verbraucher nach mehr Nachhaltigkeit und Tierwohl.

Förderung für täglichen Weidegang

Förderfähig sind über die neue Richtlinie Milchrinder sowie Mastrinder, die von den Betrieben täglich Weidegang mit freiem Zugang zu einer Tränkevorrichtung erhalten. Zum Melken dürfen die Milchrinder in den Stall geholt werden. 

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 60 Euro je berücksichtigungsfähiger Großvieheinheit (GVE). Bei einer zusätzlichen Förderung als ökologisch wirtschaftender Betrieb beträgt die Förderung 50 Euro pro GVE.

Aktueller Antrag bis 30. Juni möglich

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Der Antrag muss jährlich bis zum 1. Dezember für das darauffolgende Verpflichtungsjahr bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Für das aktuelle Jahr können mit Inkrafttreten der Richtlinie bis spätestens 30. Juni 2022 Anträge auf Förderung gestellt werden.

Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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