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BMEL will Brandschutz in Tierschutzverordnung aufnehmen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat in der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken angekündigt, dass Brandschutzmaßnahmen in Ställen Teil der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wird.
  • 2021 kamen bei einem Brand in Mecklenburg-Vorpommern 55.000 Schweine ums Leben
  • Grüne kritisierten zu wenig Brandschutz in den Baugenehmigungen
  • Linke verfassten kleine Anfrage zum Thema Brandschutz in Ställen
  • Das BMEL verweist auf das Brandschutzrecht der Länder
  • Brandschutz wird in die Tierschutz-Nutztierverordnung aufgenommen

2021 sind in Alt Tellin im Landkreis Vorpommern-Greifswald bei einem Brand eines Großstalles 55.000 Schweine ums Leben gekommen. Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern kritisierten daraufhin, dass in Baugenehmigungen von Großanlagen entsprechende Brandschutzkonzepte zu wenig berücksichtigt werden. Jetzt wollten die Linken in einer kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, inwiefern Brandschutz Teil des „Umbaus der Tierhaltung“ sei und dieser jetzt schon in Bauverordnungen verankert ist.

Bauverordnungen sind Ländersache

In der Antwort weist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) darauf hin, dass das Bauordnungsrecht bei den Ländern liegt. In den Gesetzen seien aber jetzt schon Brandschutzmaßnahmen verankert. So seien Brandwände, Flucht- und Rettungswege und feuerfeste Bauteile vorgeschrieben. Das werde auch vor Ort kontrolliert.

Brandschutz wird Teil der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Unabhängig vom Baurecht hat das BMEL angekündigt, dass Brandschutzmaßnahmen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) aufgenommen werden. Auf diese Weise sollen laut Ministerium Brände in großen Tierhaltungsanlagen verhindert werden. Eine bessere Vorbereitung auf ein akutes Brandszenario solle außerdem eine schnellere Brandbekämpfung sicherstellen und dadurch die Chancen für die Rettung der Tiere maßgeblich erhöhen

Foto: Wolfgang Claussen/Pixabay.com (Symbolbild)

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