Blauzungenkrankheit: Sperrgebiete für die nächsten zwei Jahre

In Baden-Württemberg ist die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Landkreise im Umkreis von 150 Kilometern wurden zu Sperrzonen erklärt. Auch Hessen ist betroffen.

Erstmals seit 2009 ist in Deutschland wieder die Blauzungenkrankheit ausgebrochen. Vergangene Woche ist die Krankheit in einem Rinderbetrieb bei Rastatt in Baden-Württemberg festgestellt worden. Neben den baden-württembergischen Landkreisen, wie Tuttlingen und Ulm, gehen auch die hessischen Behörden auf Nummer Sicher. Südhessen befindet sich im Radius von 150 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb und wurde ebenfalls zur Sperrzone erklärt – mindestens für die nächsten zwei Jahre. Das gilt für alle Landkreise in dem Umkreis.

Meldepflicht für Wiederkäuer wegen Blauzungenkrankheit

In Hessen sind die Landkreise Odenwaldkreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie die Stadt Darmstadt betroffen. Dort müssen, wie in Baden-Württemberg auch, alle Halterinnen und Halter von Wiederkäuern ihre Tierhaltung bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Für sie gelten Beschränkungen für den Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen. Das gilt insbesondere dann, wenn diese Tiere in Regionen verbracht werden sollen, in denen die Krankheit bisher nicht aufgetreten ist. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den betroffenen Landkreisen und der Stadt Darmstadt erteilen Auskünfte über die einzuhaltenden Bedingungen und Anforderungen.

Keine offensichtlichen Krankheitsanzeichen bei Rindern

Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer. Das heißt, neben Rindern, Schafen und Ziegen können auch Büffel, Rehe und Hirsche erkranken. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Tiere, bei denen die Krankheit ausgebrochen ist und Krankheitsanzeichen vorhanden sind, müssen jedoch getötet werden und dürfen nicht mehr in den Handel kommen. Das heimtückische an der Krankheit ist, dass der aufgetretene Serotyp 8 des Virus bei Rindern in der Regel keine Krankheitserscheinungen zeigt. Bei Schafen sind dagegen in Einzelfällen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle beobachtet worden. Das Virus kann im Blut der infizierten Tiere bis zu 60 Tage vorhanden sein. Während dieser Phase kann der Virus von Stechmücken auf andere Tiere übertragen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner