Biogas: Vorübergehend darf mehr produziert werden

Um die Energiesicherheit für Deutschland zu erhöhen, hat der Bundestag die Erzeugung von Biogas erleichtert.
  • Bis 2024 darf mehr Biogas produziert werden
  • Diese Regelung galt bisher
  • Güllebonus wurde geändert

Betreiber von Biogasanlagen dürfen vorübergehend mehr Energie produzieren. Wie das landwirtschaftliche Informationszentrum Proplanta berichtet, hat sich der Bundestag diesbezüglich verständigt. Demnach wurde die Kapazitätsgrenze für baurechtlich privilegierte Biogasanlagen im Außenbereich vorübergehend außer Kraft gesetzt. Auch die Herkunftsvorgaben für die verwendete Biomasse wurde gelockert. Ziel ist, die Energieversorgung in Deutschland zu sichern.

Biogas: Begrenzung wird ausgesetzt

Bislang sah das Baugesetzbuch vor, dass mit privilegierten Biogasanlagen maximal 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr produziert werden dürfen. Für mehr Ausstoß musste die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen und zum Beispiel ein Sondergebiet ausweisen. Außerdem mussten mindestens 51 Prozent der Biomasse aus dem eigenen oder einem benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb stammen. Diese Regelung wurde auch ausgesetzt. Der Beschluss gilt für die Jahre 2022, 2023 und 2024.

Güllebonus geht nur punktuell verloren

Wie aus dem Bericht hervorgeht, wird mit der Änderung auch der Güllebonus flexibler gestaltet. Betreiber verlieren diesen somit nur an Tagen, an denen der vorgegebene Mindestanteil nicht eingehalten werden kann. Bisher verloren sie den Bonus dauerhaft und endgültig. Der Güllebonus fördert Biogasanlagen, deren Substratmischung zu mindestens 30 Prozent aus Gülle besteht.

Foto: Fachverband Biogas e.V.

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