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Bio: EU-Kommission will Ökoverordnung lockern

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzt sich auf EU-Ebene für die Erleichterung für Bio-Betriebe ein.

Wird Bio einfacher? Auf europäischer Ebene wird derzeit die Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen zur neuen Öko-Basisverordnung diskutiert. Dabei hat sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner für praxisgerechte Lösungen eingesetzt, vor allem in der Tierhaltung. Der Hintergrund: Die Maßnahmen in der ursprünglichen Form hätten innerhalb sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen für die Ökobetriebe geführt. Der Entwurf liegt jetzt vor.

Klöckner: Verordnung muss der Entwicklung von Bio gerecht werden

Ziel ist laut Klöckner eine Ökoverordnung, die der rasanten Entwicklung des Ökolandbaus und den Anforderungen der Betriebe gerecht wird. “Anpassungen müssen wissenschaftlich fundiert, praxisgerecht und leistbar sein”, so die Bundesministerin. “Viele Ökobauern haben bereits hohe Investitionen getätigt, um höhere Standards einzuhalten.” Das muss gewürdigt werden. “Sie brauchen Zeit zur Umsetzung neuer Anforderungen.“ Die Abstimmung ist für März vorgesehen.

Der Entwurf sieht im Vergleich zur ursprünglichen Fassung folgende Änderungen vor:

Schweinehaltung

  • Reduzierung der Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von drei auf 1,9 Quadratmeter
  • Verlängerung der Übergangsregelung von drei auf acht Jahre zur Anpassung an Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen.
  • Die Kommission hat angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr nochmal zu überprüfen.

Geflügelhaltung

  • Einführung einer Übergangsregelung von drei Jahren zur Anpassung an die neue Regelung, die eine Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche ausschließt.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe mit Mehrebenenställen zur Anpassung an die Reduzierung von vier auf drei Ebenen
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre zur Anpassung an neue Normen der Auslaufgestaltung.
  • Verlängerung der Übergangsregelung von fünf auf acht Jahre für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, zur Anpassung an neue Normen hinsichtlich der Besatzdichte und Minimumflächen

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