Bienen weiterhin auf Drogenentzug
Bundesminister Schmidt plant dauerhaftes Verbot von Neonikotinoid-haltigem Saatgut.
Im Juli 2015 wurde per Eilverordnung mit Neonikotinoid behandeltes Saatgut verboten. Der Grund: Neonikotinoid schadet Bienen erheblich. Königinnen sterben früher und die Fortpflanzungsrate wird stark eingeschränkt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt drängt darauf, das Verbot dauerhaft gesetzlich zu verankern. Denn eine Eilverordnung gilt laut Pflanzenschutzgesetz nur für sechs Monate.
Das Fatale ist, dass Neonikotinoid auf Bienen wie eine Droge wirkt. Sie fliegen mit den Insektiziden behandelte Pflanzen bewusst an. Forscher vergleichen das mit Nikotin. Sie täuschen den Bienen Belohnung vor, wie Zigaretten beim Menschen.
„Der Schutz der Bienen ist mir ein besonderes Anliegen“, sagte Schmidt. Ihr Wert für die Natur und die Menschen sei nicht hoch genug anzusetzen. „Rund 80 Prozent unserer Pflanzen müssen bestäubt werden, damit sie sich fortpflanzen“, erklärt der Bundesminister. Allein der wirtschaftliche Nutzen der Bestäubungsleistung wird in Deutschland auf jährlich mindestens zwei Milliarden Euro geschätzt, einige Experten gehen sogar von bis zu vier Milliarden Euro aus.
Schmidts Ziel ist es, die Verordnung noch vor der Aussaatsaison in Kraft treten zu lassen, um so Bienen vor Neonikotinoiden-haltigem Staub zu schützen, der bei der Aussaat von Wintergetreide blühende Pflanzen belasten könnte. Dann dürfte mit entsprechendes Saatgut endgültig nicht mehr importiert, verkauft und gesät werden.
Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide unzulässig. Es ist aber zu befürchten, dass aus anderen Ländern behandeltes Saatgut importiert und ausgesät wird. Dies soll die neue Verordnung dauerhaft verhindern.