Beratung maßgeschneidert – ein Überblick
Die Ansprüche an Landwirte und Leiter landwirtschaftlicher Unternehmen werden immer umfangreicher. Sich mit moderner Betriebsführung und neuen Medien, sprich Internet, auseinanderzusetzen, kann sich heute keiner mehr verschließen, wenn er das Unternehmen erfolgreich führen will.
Um sich auf das eigentliche Berufsfeld, der Produktion von landwirtschaftlichen Produkten, konzentrieren zu können, für den ist es in gewissen Belangen von Vorteil, sich externen Beratungsstellen zu bedienen, sei es bei betriebswirtschaftlichen Fragen oder um sich im immer dichter werdenden nationalen und EU-weiten Paragraphendschungel zurecht zu finden.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man die Angebote der Ministerien und Landwirtschaftskammern in Anspruch nimmt oder die von Beratungsunternehmen, die mit den öffentlichen Einrichtungen zusammen arbeiten.Bevor man eine Beratung in Anspruch nimmt, sollte man sich im Klaren darüber sein, wie sie finanziert ist und welche Ansprüche man hat.
Landwirtschaftsministerien. Die Beratungsstellen der Ministerien in den Bundesländern sind eingebunden in die öffentlich finanzierte Agrarverwaltung, wie zum Beispiel in Bayern, oder dienstlich den Landratsämtern zugeordnet, wie in Baden-Württemberg. Der Vorteil ist, neben der Möglichkeit der Stellen, Landwirte kostenlos zu beraten, die flächendeckende Bereitstellung der Angebote mit der Klärung von Spezialfragen an einzelnen Standorten. Ein Vorteil ist auch der Zugriff der Berater auf ein zentrales Informationswesen. Ein Nachteil kann sein, dass der Umfang der Beratungsangebote durch politische Entscheidung beeinflusst werden kann.
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung als oberste Behörde
Landwirtschaftskammern. Die Kammern sind selbstverwaltete Körperschaften. Sie übernehmen sogenannte Hoheitsaufgaben im Auftrag der Landesregierungen. Die Inanspruchnahme von Beratungen ist dabei bereits durch die Kammerumlagen der Betriebe finanziert. Für Spezialberatungen können Gebühren anfallen, die allerdings durch Landeszuschüsse gefördert sind. Von Vorteil für die Beratungsqualität sind Netzwerke an eigenen Versuchs- und Fortbildungsanstalten, je nach Größe der Kammer. Auch hier kann das Beratungswesen Spar- und Umstrukturierungmaßnahmen unterliegen.
Liste der Landwirtschaftskammern
Beratungsringe von Vereinen. Die Grundleistungen der Vereine, die sich aus Betrieben nach Regionen oder Produktionszweigen zusammensetzen, sind durch die Mitgliedsbeiträge abgedeckt. Für zusätzliche Leistungen fallen Gebühren an. Ein Vorteil für die Mitglieder ist, dass sie selbst Einfluss auf das Angebot nehmen können. Die Berater sind Angestellte der Vereine. Ein Nachteil kann sein, dass die Zusammenschlüsse keine eigenen Versuchsanstalten haben und ein zentrales Informationswesen fehlt.
Übersicht der landwirtschaftlichen Vereine
Private Beratung. Unternehmen, die sich auf Agrarberatung spezialisiert haben, stellen Berater, die auf Honorarbasis von den Betrieben bezahlt werden, zu den verschiedenen Bereichen zur Verfügung. Die Gebühren können natürlich steuerlich abgesetzt werden. Auch Subventionen durch Rückerstattung sind möglich. Der Landwirt ist hier Kunde und hat so durch die Äußerung von individuellen Wünschen Einfluss auf die Inhalte der Beratung. Gerade bei betriebswirtschaftlichen Problemen kann eine Beratung durch ein solches Unternehmen von Vorteil sein. Ein Nachteil ist, dass keine Inhalte öffentlichen Interesses behandelt werden und keine Synergien und zentrale Informationsplattformen bestehen.