Beiträge zur Alterssicherung für Landwirte gestiegen
Sowohl die monatlichen Beiträge zur Altersabsicherung als auch die Beitragssätze der Pflegeversicherung sind gestiegen.
Zum 1. Januar sind auch für Landwirte die Beiträge zur Altersabsicherung gestiegen. Die Beiträge betragen jetzt in den alten Bundesländern 241 Euro (Vorjahr: 236 Euro) und in den neuen Bundesländern 216 Euro pro Monat (Vorjahr: 206 Euro). Sie sind somit um 2,1 Prozent (West) bzw. 4,9 Prozent (Ost) gestiegen. Die Anpassung ist an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgelts, steige auch der Beitrag in der Altersabsicherung der Landwirte trotz des konstanten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung, so der Deutsche Bauernverband (DBV). Dieser Beitragssatz beträgt wie im Vorjahr 18,7 Prozent.
Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung steigt nur in der Beitragsklasse 20, alle anderen Beitragsklassen bleiben nahezu konstant. Der Anstieg in der Beitragsklasse 20 ist auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen.
Pflegereform wird fortgesetzt
Seit 1. Januar wird erstmals der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff angewendet. Damit verbunden sind auch Änderungen des Begutachtungssystems sowie eine Ausweitung von Leistungen der Pflegeversicherung. Der durch die Leistungsausweitung erhöhte Finanzierungsbedarf wird durch die Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung abgedeckt. Der Beitragssatz beträgt jetzt 2,55 Prozent (bisher: 2,35 Prozent). Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung leisten, ergeben sich aufgrund der Kopplung an den Beitragssatz ebenfalls höhere Beiträge. Der Zuschlag beträgt nun 16,2 Prozent (Vorjahr: 15,0 Prozent). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 17,79 Prozent (Vorjahr: 16,6 Prozent).