Bauernpräsidenten überreichen Agrarkommissar „10 Thesen“ zur Vereinfachung der GAP
Sieben europäische Bauernpräsidenten haben gemeinsam EU-Agrarkommissar Phil Hogan eine Liste mit zehn Vorschlägen zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) übergeben.
Neben Präsidentinnen und Präsidenten von Bauernverbänden aus Dänemark, Schweden, Finnland, England, Wales sowie den Niederlanden hat auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, eine gemeinsame Erklärung mit zehn Vorschlägen, wie die GAP vereinfacht werden könnte, unterzeichnen. Das Papier soll EU-Agrarkommissar Hogan bei seiner Absicht, die Vereinfachung den Landwirten zugute kommen zu lassen, unterstützen.
Die Liste konzentriert sich auf die Vereinfachung der Greening-Anforderungen, der Kontrollen und Sanktionen sowie der Auszahlungsmodalitäten bei den EU-Direktzahlungen an die Landwirte. „Wir zählen darauf, dass Sie die Agenda der Vereinfachung und der Fairness zu einem Ergebnis bringen. Ob es am Ende zu einem Erfolg wird, werden unsere Mitglieder, die Landwirte, entscheiden. Der Beweis wird sein, ob die Landwirte im Jahre 2017 in der Rückschau sagen können, dass die Agrarpolitik etwas einfacher geworden ist als 2015“, so die Vertreter der sieben europäischen Bauernverbände.
Die zehn Vorschläge:
- Landwirte sollen Ackerfutterflächen auch dann weiter als Ackerflächen führen dürfen, wenn diese länger als fünf Jahre als Gras benutzt wurden.
- Die Regelung, derzufolge im Rahmen des Greening bei Zwischenfrüchten Saatgutmischungen gefordert werden, soll entfallen.
- Die Verhältinsmäßigkeit der Sanktionen muss angepasst werden. Derzeit können kleine Fehler zu großen Nachteilen für die Landwirte führen.
- Die vorgeschriebenen Anbauperioden sollen flexibler gestaltet werden und etwa die verschiedenen Klimazonen Europas berücksichtigen.
- Kontrollen sollen 14 Tage vorher angekündigt werden.
- Die Auszahlung der EU-Direktzahlungen soll noch im Antragsjahr und sofort nach Abschluss der Kontrollen erfolgen.
- Bei der Flächenerfassung sollen zwei Prozent Toleranz berücksichtigt werden, bei kleineren Parzellen fünf Prozent.
- Anstatt der unverhältnismäßig hohen Sanktionen soll ein System eingerichtet werden, dass die Landwirte bei Überschreitung der Vorgaben frühzeitig warnt.
- Der Gewichtungsfaktor von Zwischenfrüchten soll von 0,3 auf 0,7 erhöht werden. Das heißt, künftig sollen 1 Hektar Zwischenfrucht 0,7 Hektar ökologische Vorrangfläche ergeben.
- Die Greening-Anforderungen sollen praxisnah gestaltet werden und sowohl für die Umwelt als auch den Landwirten Vorteile bringen.
Das Original-Papier kann auf der Website des DBV als PDF geladen werden (englisch).