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Bauernhofcafé: Standbein und kommunikative Chance

Ein Gastrobereich im landwirtschaftlichen Betrieb kann nicht nur ein zweites Standbein sein, sondern auch eine weitere Chance, mit Verbrauchern in direkten Kontakt zu treten.

Die Anzahl der sogenannten Bauernhofcafés nimmt bundesweit stetig zu. Viele Betriebsinhaber sehen darin eine Chance. Neben den gesetzlichen Anforderungen, was die Eröffnung eines gastronomischen Betriebes betrifft, sollte man sich bei einem solchen Vorhaben auch Gedanken über Angebot und Nachfrage machen.

Zunächst gelte es, ein tragfähiges Konzept für den neuen Betriebszweig Bauernhof-Gastronomie zu entwickeln, empfiehlt das bayerische Landwirtschaftsministerium. Zu beachten seien auch die Lage des Hofes, persönliche Neigungen und Qualifikationen. „Was will ich umsetzen, ein Cafe, eine Weinstube, ein Brotzeitstüberl oder gar ein Tagungshaus?“ Diese Fragen sollte man sich stellen. Etwa Wein auszuschenken bietet sich logicherweise für Winzer an. Betriebe, die aufgrund einer abgeschiedenen Lage wenig auf Laufkundschaft hoffen können, sollten sich ein Konzept zum Beispiel für ein Tagungshaus oder für mietbare Räume, für etwa Hochzeiten oder Familien- und Betriebsfeiern, überlegen. Auch die Öffnungszeiten spielen eine tragende Rolle: Täglich geöffnet, nur am Wochenende oder saisonal bei bestimmten Anlässen?

Qualitätsprüfung: Goldene Kaffeetassen
In einigen Bundesländern haben die regionalen Landwirtschaftskammern eine Qualitätsprüfung für Bauernhofcafés eingeführt, zuletzt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Unabhängige Kommissionen aus Vertretern der Landwirtschaftskammern, von Tourismusverbänden sowie des Hotel- und Gaststättenverbandes unterziehen Angebot und Service der Qualitätsbauernhofcafés einer regelmäßigen Qualitätsprüfung. Bei bestandener Überprüfung erhalten die Cafés das Qualitätszeichen mit einer bis fünf goldenen Kaffeetassen. Wer die Auszeichnung behalten oder die Anzahl der verliehenen Kaffeetassen erhöhen will, muss sich alle drei Jahre der Qualitätsprüfung unterziehen.

Weitere Informationen gibt es bei den zuständigen Landwirtschaftskammern sowie übersichtlich zusammengefasst auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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