PflanzenbauUmwelt

Ausbringung von Festmist bitte weiterhin ganzjährig!

Sperrfristen für Festmist und Kompost würde Betriebe gefährden

Mit der Novelle der Düngeverordnung soll erstmals eine Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist festgelegt werden, und zwar von 1. Dezember bis 31. Januar. Sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sehen keine Veranlassung für ein solches Korsett.

Festmist und Kompost sind ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, zum Grünlanderhalt sowie zu Gewässerschutz und Bodenfruchtbarkeit. Sperrfristen für die Ausbringung von Mist und Kompost im Herbst und Winter würden aber gerade die Betriebe gefährden, die diese wasser- und bodenschützende Kreislaufwirtschaft praktizieren. Die beiden Verbände fordern deshalb, dass Festmist und Kompost zeitlich unbeschränkt ausgebracht werden dürfen und die Vorgaben für Lagerkapazitäten bei Festmist nicht ausgeweitet werden.

Um die Böden zu schonen, werden diese Dünger häufig im Winter auf dem gefrorenen Boden ausgebracht. Bei sachgerechter Anwendung ist nicht einmal vonseiten der Wissenschaft eine negative Auswirkung auf das Grundwasser bekannt. Generell dürften Betriebe mit geringen Nährstoffsalden, von denen keine negativen Umweltwirkungen ausgehen, nicht mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden.

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