Blauzungenkrankheit: Klöckner reagiert auf Forderungen des BDM
Die Blauzungenkrankheit bei Rindern erfordert Maßnahmen. Diese wurden verschärft. Landwirtschaftsministerin Klöckner hat auf die Forderungen des BDM reagiert.
Bis 30. Juni sollten Vorgaben für Landwirte, die Rinder halten, zur Blauzungenkrankheit gelten. Doch diese wurden durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Bundesumweltministerkonferenz durch schärfere Auflagen ersetzt. Sie gelten bereits seit 18. Mai. Grundlage war eine neue Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts.
Demnach dürfen nur noch Kälber aus Restriktionszonen innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn sie von Muttertieren stammen, die gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind. Das bisher praktizierte Verfahren des Verbringens nach Freitestung ist nicht mehr möglich. Kälber von Muttertieren, die erst nach dem Belegen geimpft worden sind, müssen innerhalb von 14 Tagen vor dem Verbringen aus den Restriktionszonen mittels einer Blutprobe untersucht werden.
Nicht genug Impfstoff für Rinder
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) kritisiert das Vorgehen als “Hauruck-Verschärfung”. In Schreiben an das bayerische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium wies der Verband darauf hin, dass es zum Beispiel in Bayern noch keinen einzigen Krankheitsfall gebe. Schon alleine die Grundimmunisierung während der Trächtigkeit sieht der BDM praktisch nicht umsetzbar. Das scheitere an nicht ausreichend vorhandenen Impfstoffen. „Erst seit circa zwei Wochen sind größere Mengen Impfstoff in Bayern verfügbar, aber auch die reichen bei Weitem noch nicht für eine flächendeckende Versorgung aus“, so die BDM-Landesvorsitzenden Manfred Gilch und Hans Leis. Viele bayerische Betriebe seien auf das Verbringen ihrer Kälber aus der Restriktionszone angewiesen. “Wenn Ställe überbelegt werden, weil Kälber den Betrieb nicht mehr verlassen können, hat dies auch tierschutzrechtliche Konsequenzen”, so die Vorsitzenden.
Forderungen des BDM
- Beibehaltung der bestehenden Verlängerung zur Verbringung von Tieren ohne
- Impfschutz außerhalb der Restriktionszonen mit Virusuntersuchung
- Ausnahmeregelung für Betriebe mit Erstimpfung bis 31. Mai 2019 und Erlaubnis des Verbringens in freie Zonen bis mindestens 15. September 2019 aufgrund des Mangels an Impfstoff
- Die Kosten der Blutuntersuchung, deren Mütter während der Trächtigkeit geimpft wurden, müssen von der öffentlichen Hand getragen werden.
- Von der Bundesregierung wird ein praktikabler Vorschlag erwartet, wie mit den Kälbern umgegangen werden soll, die nun nicht mehr verbracht werden können.
- Eine Herabstufung der Blauzungenkrankheit von einer anzeigepflichtigen in eine meldepflichtige Seuche. Das wäre auch aus fachtierärztlicher Sicht bei den bisherigen Auswirkungen vertretbar.
Ministerin verspricht Erleichterung
Am 23. Mai hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf die Forderungen reagiert:
„Die Risiken, die sich aus der Blauzungenkrankheit für unsere Landwirte und ihre Viehbestände ergeben, nehmen wir sehr ernst”, so die Ministerin. Gleichzeitig sei es wichtig, den innergemeinschaftlichen Handel nur so weit einzuschränken, wie es für den effektiven Gefahrenschutz notwendig ist. „Mit den Niederlanden und Italien haben wir uns hierzu auf klare Kriterien verständigt und damit Erleichterungen für den Handel mit Kälbern und Rindern aus den Restriktionsgebieten erwirkt. Auch mit Spanien führen wir diese Gespräche intensiv, sind auf einem guten Weg und zuversichtlich, zeitnah eine Regelung für das Verbringen von Kälbern abzuschließen.“
Inwiefern der Kurs des Ministeriums beim Thema Blauzungenkrankheit umgesetzt werden kann, wird sich zeigen.