Antibiotika-Datenbank: Gesetzentwurf stockt
Antibiotika sind eine wichtige Entdeckung in der Geschichte der Medizin, da sie ein inzwischen unabkömmliches Instrument zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten sind, bei Mensch und Tier. Wie in der Human- haben auch in der Tiermedizin Antibiotika allerdings den Nachteil, dass sie bei zu häufigem Einsatz die Wirkung verlieren. In Deutschland nahmen die Antibiotika-Resistenzen bei Masttieren in den letzten Jahren zu. Das ist vor allem in den Ställen der schwarzen Schafe so, die Antibiotika auch als Futtermittelzusatz verwenden, um das Wachstum der Tiere zu fördern, was für den Verbraucher eine massive Gesundheitsgefährdung bedeutet und die Tiere durch die übermäßige Verabreichung krankheitsanfälliger macht.
Anfang des Jahres wurde eine Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) angestoßen. Laut dieser sollen Landwirte und Tierärzte die Verwendung von Antibiotika mit Zeitpunkt und Ort an eine zentrale Datenbank melden. Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Menge der eingesetzten Mittel zu mindern, um die Entstehung und Ausbreitung von resistenten und gefährlichen Erregern einzugrenzen. Der Bundesrat stoppte allerdings den Entwurf im März, da zu viele verschiedene Interessen, vor allem von Länderseite, vorlägen. Seitdem liegt die Sache beim Vermittlungsausschuss und wird heftig zwischen Parteien und Datenschutzbeauftragten diskutiert. Die Tierärztekammer unterstützt das neue Gesetz.
Wenn beschlossen wird, dass eine solche Datenbank angelegt wird und die Verwendung von Antibiotika gemeldet werden muss, heißt das noch lange nicht, dass jemand Einblick in die Daten hat. Da müssten die Gesetze aufgrund des Datenschutzes viel umfangreicher geändert werden. Einblick in die Datenbank hätten ohnehin nur Staatsanwaltschaft und andere Überwachungsorgane, damit diese schneller beim Verdacht von Antibiotikamissbrauch tätig werden können. Am 26. Juni gehen die Verhandlungen in die nächste Runde.
Was meint ihr, was wichtiger ist? Der Datenschutz oder die Gesundheit von Mensch und Tier?