Agrarminister gibt Vorrangflächen für Beweidung und Mahd frei
Durch die anhaltende Trockenheit ist die Futterproduktion der Viehhalter in Mecklenburg-Vorpommern eingeschränkt. Deshalb sind ökologische Vorrangflächen ab 1. Juli freigegeben.
Durch die Frühsommertrockenheit haben auch die Betriebe mit Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern Einbußen bei der Futterproduktion. Wie Landwirtschaftsminister Till Backhaus mitteilte, dürfen deshalb ab 1. Juli Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für Mahd und Beweidung genutzt werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Agrarminister hebt Regel auf
„Wir wollen damit den viehhaltenden Betrieben in dieser schwierigen Situation helfen, auch wenn die Qualität des Futters auf diesen Flächen sicher nicht mehr sehr hoch sein wird“, so der Minister.
Der erste Futterschnitt auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen ist weit unter den in normalen Jahren erzielten Erträgen zurück geblieben. Durch die geringen Niederschläge der vergangenen Wochen lässt auch die weitere Futterernte Mindererträge erwarten.
Die ökologischen Vorrangflächen dürfen im Normalfall nur von Schafen und Ziegen und ohne Mahd beweidet werden. Das Ministerium macht mit der Freigabe von der Möglichkeit Gebrauch, von der Regelung abzuweichen. Eine Nichtbeachtung würde zur Aberkennung als ökologische Vorrangfläche führen.
In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2018 insgesamt 1.947 Landwirte Brachflächen im Umfang von 28.879 Hektar als ökologische Vorrangflächen beantragt, deren Aufwuchs dann für die Futtergewinnung zur Verfügung stehen könnte.